EU-Urheberrechtslinie fĂĽr die Informationsgesellschaft
Der RechtsausschuĂź des EU-Parlaments in BrĂĽssel hat am 20.1.
Der Rechtsausschuß des EU-Parlaments in Brüssel hat am 20.1. über die künftige EU-Urheberrechtsrichtlinie abgestimmt, die die mit dem Copyright zusammenhängenden Gesetze mit der Informationsgesellschaft harmonisieren soll. Die Parlamentarier entschieden damit über rund 300 Änderungsvorschlage. Anfang Februar geht die Richtlinie in erster Lesung ins Plenum. Der Richtlinienentwurf gilt als äußerst restriktiv und geht stellenweise weit über nationale Regelungen hinaus. So soll künftig jede Kopie autorisiert werden, Ausnahmeregelungen sind sehr eng gesetzt.
Der Ausschuß habe damit auf die von 400 Künstlern eingereichte Petition reagiert, die monierten, daß sie jedes Jahr viel Geld wegen des kostenlosen Vertriebs von musikalischen und audiovisuellen Arbeiten im Internet verlieren würden. Die Spice Girls, Eros Ramazotti, Jean-Michel Jarre und andere forderten klare und strenge Gesetze für den Gebrauch von copyrightgeschützten Werken und ihren Kopien im Internet, die man heute mehr denn je brauche würde. Die Richtlinie regelt die Reproduktions-, Veröffentlichungs- und Senderechte, will aber auch einen gesetzlichen Schutz von Systemen etablieren, die die Herstellung von Kopien technisch verhindern. Damit sollen nicht nur die Rechte der Künstler, sondern auch die der Produzenten von CDs und CD-ROMs sowie von Radiosendern besser geschützt werden. Damit die Rechteinhaber eine "angemessene Vergütung" erhalten, soll auch das private Kopieren in Form von Cassetten oder CDs mit einer "gewissen Vergütung" verbunden werden. Das gelte auch für Internetanbieter, die zahlen müssen, wenn sie Werke im Internet benutzen wollen.
Siehe dazu die Kommentare EU Urheberrechtslinie nĂĽtzt vor allem Konzernen und Verbot des privaten Kopierens? in Telepolis. (fr)