Europa-Abgeordnete drängen auf rasche Reform der Verwertungsgesellschaften

Seit Jahren werde über die Probleme mit den Verwertungsgesellschaften diskutiert und das Territorialitätsprinzip als Hürde beklagt. Dennoch habe die Kommission es nicht gewagt, an den bestehenden Strukturen zu rühren, kritisierten die EU-Abgeordneten

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Von
  • Jürgen Kuri

Fraktionsübergreifend fordern die Mitglieder des Rechtsausschusses im Europaparlament mehr Mut bei einer Reform des europäischen Systems der Verwertungsgesellschaften. Seit Jahren werde bereits über die Probleme mit den Verwertungsgesellschaften diskutiert und das Territorialitätsprinzip als Hürde beklagt. Dennoch habe die Kommission es nicht gewagt, an den bestehenden Strukturen zu rühren, kritisierten die Abgeordneten in ihrer Aussprache zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft.

Der italienische Sozialdemokrat Luigi Berlinguer sprach davon, dass es im Binnenmarkt immer wieder "Strukturen gebe, die uns kaum Luft zum Atmen lassen". In diese Kategorie gehört aus Sicht Berlinguers auch das aktuelle System territorialer Verwertungsgesellschaften. Mittlerinstanzen und territoriale Gebundenheit – "alle sagen, das behindert uns", sagte Berlinguer. Dennoch habe die Kommission neue Weichenstellungen hier immer wieder auf die lange Bank geschoben. "Uns ist längst nicht mehr klar, an welchen Zeitplan sie sich da eigentlich halten."

Berlinguers Kritik wurde von vielen Fraktionen unterstützt. Nicht nur Christian Engström von der Piratenpartei rief dringend zur Reform der immer wieder auch wegen Missmanagement angeprangerten Verwertungsgesellschaften auf. Auch die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler (EVP) forderte von der Kommission "einen mutigen Blick auf die Strukturen". Zwar müsse das Urheberrecht auch in Zeiten des Internet weiter gelten, es müsse aber sicherlich reformiert werden, sagte Niebler. Sie äußerte sich gleichzeitig positiv zu den in mehreren skandinavischen Ländern üblichen "erweiterten kollektiven Lizenzen". Diese erlauben Nutzern im Wege einer Generallizenz unter gewissen Voraussetzungen auch das Kopieren der Werken von nicht durch eine bestimmte Verwertungsgesellschaft vertretenen Künstlern.

Für die Kommission beeilte sich Margot Fröhlinger, Direktorin der Abteilung Geistiges Eigentum der Generaldirektion Binnenmarkt, für Anfang 2012 einen Vorschlag zu den Verwertungsgesellschaften anzukündigen. Fröhlinger begrüßte auch die diskutierten Verbesserungsvorschläge des Rechtsausschusses zur geplanten Richtlinie über den Zugang zu verwaisten Werken. Erneut waren sich die Fraktionen weitgehend einig darin, dass die Kommission mit ihrem Vorschlag deutlich zu kurz gesprungen sei, audiovisuelle und fotografische Werke etwa nicht eingeschlossen habe. Auch habe sie zu wenig für die Rechtssicherheit derjenigen getan, die die verwaisten Werke am Ende zugänglich machen sollen.

Trotz der Einigkeit über die Notwendigkeit von Reformen im Urheberrecht, die ganz offensichtlich durch die Arbeit der eigens eingesetzten Arbeitsgruppe zum Urheberrecht in der digitalen Welt befördert wurde, gibt es noch Zankäpfel. Den Versuch, die bislang wenig transparent arbeitende "Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie" durch eine institutionelle Anbindung (PDF-Dokument) an das "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle)" (HABM) professioneller zu machen, lehnte Engström entschieden ab. Die Beobachtungsstelle habe sich bislang lediglich als "Propagandainstrument" derjenigen Rechteinhaber erwiesen, die eine Reform des Urheberrechts blockieren wollten. Daher solle sie schlicht abgeschafft werden.

Als regelrecht gefährlich bezeichneten schließlich die Grünen eine geplante Verordnung zu erweiterten Beschlagnahme-Kompetenzen der Zollbehörden (PDF-Dokument). Unter anderem würden die Beschlagnahmerechte auch Patentverletzungen oder Importe von Software, die zur Umgehung von Kopiersperren eingesetzt werden kann, erfassen. Die Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger warnte, dass erneut Parallelimporte behindert werden sollen und damit der Internet-Handel schier unmöglich gemacht werden könnte. Am Streit um die Rechtmäßigkeit von Parallelimporten war zuletzt die Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Verletzungen des geistigen Eigentums (IPRED2) gescheitert. Kritisch beurteilten die Abgeordneten auch die erleichterte Vernichtung von Kleinsendungen, die der Zoll als rechteverletzend beurteilt. Dem Nutzer bleiben in solchen Fällen eine Widerspruchsfrist von 20 Tagen. Engström warnte, die neuen Zollbestimmungen gingen über das, was mit dem umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) geplant sei, noch hinaus. (jk)