Taser-Opfer verklagt Universität und Polizei

Ein kalifornischer Student war im vergangenen November auf dem Universitäts-Campus mehrfach von Polizisten mit Tasern attackiert worden. Was dort genau passierte, zeigt ein Video auf YouTube.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Ein Student der University of California in Los Angeles (UCLA), der im vergangenen November in einer Bücherei auf dem Universitäts-Campus von Polizisten mehrfach mit einer Taser-Waffe attackiert wurde, hat Klage gegen die Lehranstalt und die verantwortlichen Sicherheitskräfte eingereicht. Der 23-Jährige war bei einer Kontrolle ohne Studentenausweis angetroffen worden und sollte deshalb das Gebäude verlassen. Als er sich weigerte, forderten die Kontrolleure Verstärkung bei der Campus-Polizei an.

Wie einem Video auf YouTube zu entnehmen ist, eskalierte die Situation, als die Polizisten den Studenten anfassten, um ihn gewaltsam aus dem Raum zu entfernen. Als der Student zu schreien anfing ("don't touch me!") feuerte einer der Polizisten den mitgeführten Taser ab, mit dem sich Zielpersonen durch Stromstöße kurzfristig außer Gefecht setzen lassen. Der junge Mann fiel auf den Boden und weigerte sich anschließend, aufzustehen.

Zu hören ist mehrmals die Androhung, dass man ihn erneut "Tasern" werde, wenn er nicht unverzüglich aufstehe. Im Verlauf der Auseinandersetzung feuerten die Polizisten offenbar noch mehrmals ihre Elektroschocker ab. Seine eigene (Über-)Reaktion erklärt der Student in der Klageschrift mit einer "bipolaren affektiven Störung", die allgemein auch als manisch-depressive Erkrankung umschrieben wird. Über seine gesundheitlichen Probleme will er die Polizisten informiert haben.

Die umstrittenen Waffen der US-Firma Taser feuern zwei Projektile ab, die jeweils mit einem gut sechs Meter langen Kabel mit der Waffe verbunden sind. Treffen beide Projektile das Ziel, werden Stromstöße (bis 50.000 Volt) durch die isolierten Kabel in die Person geleitet. In mehreren tausend Polizeiwachen und zahlreichen Gefängnissen in den USA sollen Taser inzwischen in den Waffenschränken stehen.

In der Schweiz sollen die Elektroschocker nach dem Willen der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates künftig auch bei Zwangsausweisungen und bei Transporten "renitenter Personen" eingesetzt werden dürfen. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragte die Nationalratskommission zuletzt, Taser als "nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte" in den Katalog der erlaubten Waffen neben Schlag- und Abwehrstöcken, Reizstoffen und Schusswaffen aufzunehmen. Bundes- und Ständerat wollen Taser hingegen nicht zulassen. In Deutschland hat die Bundesinnenministerkonferenz im Jahr 2006 die Anschaffung von Tasern für die Sondereinsatzkommandos der Polizei empfohlen. (pmz)