Bewertungsphase von "Mach flott den Schrott" beginnt

Der große Hardware-Hacking-Wettbewerb der c't geht in die letzte Runde: Unsere Leserinnen und Leser können nun die Bewertungsfunktion der Projekte nutzen, um die besten Einreichungen zu Siegern zu küren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 10 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Rütten

Im c't-Wettbewerb Mach flott den Schrott gehen nun 155 Bastelprojekte in die letzte und entscheidende Bewertungsphase. Leserinnen und Leser von heise online haben bis zum Jahresende Zeit, die Einreichungen nach den vier Kriterien Originalität, Umsetzung, Nutzen und Ästhetik zu bewerten. Einzige Voraussetzungen zur Teilnahme an der Bewertung sind ein heise-online-Account und ein aktueller Browser mit JavaScript.

Als Einstiegspunkt in die Bewertungsfunktion dient die Projektübersicht. Dort ist eine zufällige Projektauswahl zu sehen. Wer sich treiben lassen will, kann sich durch einen Klick auf Refresh eine neue zufällige Auswahl verschaffen. Zusätzlich befindet sich in der rechten Spalte die Projektthemennavigation. Die Einreichungen sind dort in 15 Themenübersichten organisiert. Wenn Sie beispielsweise den schicken Telefon-Hack wiederfinden wollen, werden Sie dort unter Telefon & Handy fündig.

Die Themennavigation im Projektbereich ist die bequemste Art zum Störbern.

Angemeldete Nutzer sehen die Bewertungsfunktion rechts oben in der Projektansicht. Unbewertete Kategorien sind an der Ausgegrauten Sternreihe erkennbar. Beachten Sie bitte, dass "unbewertet" als Enthaltung zählt und nicht etwa als "null Punkte". Eine einmal abgegebene Bewertung lässt sich nicht mehr komplett zurückziehen, wohl aber jederzeit nachträglich ändern, sollten Sie im Laufe der Zeit etwa aufgrund der Forendiskussion Ihre Meinung über einen Beitrag ändern. Ausschließlich das Stimmungsbild von Neujahr um Mitternacht bestimmt die Schlussbewertung.

Beispielbewertung: fünf Sterne für Originalität, vier für die Umsetzung und Enthaltung bei Nutzen und Ästhetik

17 Projekte konnten nicht zugelassen werden. Sie enthielten entweder keine Computerteile oder stellten keine wesentliche Zweckentfremdung dar. Dazu zählten auch vier PC-Casemods – eine Kategorie, die wir ausdrücklich ausgeschlossen hatten. Einige der 17 werden wir außer Konkurrenz in der Kategorie Wissen vorstellen. (cr)