US-Börsenaufsicht stellt Verfahren gegen IBM ein
Der IT-Konzern hat laut Securities and Exchange Commission gegen die Informationspflicht verstoßen. Außer einer Unterlassungserklärung folgen daraus für IBM aber keine weiteren Konsequenzen.
Die US-amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ist nach knapp anderthalb Jahren Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass der IT-Konzern IBM im Jahr 2005 gegen die im Gesetz Securities Exchange Act of 1934 festgelegte Informationspflicht verstoßen hat. Die SEC teilt mit, IBM habe sich ohne Schuldeingeständnis per Unterlassungserklärung verpflichtet, künftig nicht gegen die Bestimmungen in Kapitel 13, Abschnitt 13a-11 und 12b-20 des Gesetzes zu verstoßen. Damit hat die SEC ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Diese haben laut Mitteilung ergeben, dass IBM während einer Analystenkonferenz am 5. April, die auch im Internet übertragen wurde, verkündet habe, dass beginnend mit dem ersten Quartal 2005 Aktienoptionen für Mitarbeiter in der Bilanz als Ausgaben aufgeführt werden. IBM hat laut SEC den Analysten aber nicht offenbart, dass sich die Aktienoptionen mit voraussichtlich 10 Cent auf den Gewinn je Aktie für das Quartal und mit 39 Cent für das gesamte Geschäftsjahr auswirken würden. Stattdessen sei eine irreführende Grafik gezeigt worden, die Analysten dazu veranlasst hätte, die Kosten für die Aktienoptionen höher als von IBM selbst erwarteten zu veranschlagen. Dadurch habe ein Ergebnis im darauffolgenden Quartal, das schlechter ausfiel als prognostiziert, besser ausgesehen als bei korrekter Prognose für die Belastungen durch die Aktienoptionen. (anw)