Klicktel prĂĽft rechtliche Schritte gegen Datenschutzbeauftragte
Klicktel ist der Ansicht, dass die öffentliche Bekanntgabe des wegen der CD Klicksearch verhängten Bußgeldes rechtswidrig war.
Die Firma Klicktel GmbH aus Dorsten prüft eine Strafanzeige gegen die nordrheinwestfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol. Anlass ist der diese Woche vorgestellte Jahresbericht (PDF) der Datenschutzbeauftragten, der ein früheres Produkt von Klicktel, die CD Klicksearch, datenschutzrechtlich bewertet. "Auch wenn keine Namen genannt werden, ist auf Grund der detaillierten Angaben im Bericht jedem informierten Leser klar, worum es geht", erklärt das Unternehmen heute in einer Mitteilung.
Wie heise online berichtete, hatte die Landesdatenschutzbeauftragte ein Bußgeld von 20.000 Euro wegen der CD verhängt, die Auskunft über statistische Kaufkraftdaten und Risikoklassen privater Haushalte in Deutschland gab. Die CD hatte zu zahlreichen Beschwerden von Bürgern geführt. In seiner Werbung hatte das Unternehmen das Programm als "Kaufkraft- und Risikoauskunft" bezeichnet und den Inhalt mit "statistische Daten zu privaten Haushalten" beschrieben. Verschiedene Vertriebspartner warben darüber hinaus mit ganz anderen Anreizen, so hieß es beispielsweise: "Wüssten Sie nicht auch gerne, wie es in der Nachbarschaft mit dem Geld aussieht? Oder im Wohngebiet von Kollegen und Bekannten? Sie werden überrascht sein!"
Klicktel ist der Ansicht, dass die Landesbeauftragte gesetzeswidrig handelte, als sie am Mittwoch in der Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung des Datenschutzberichts auf Nachfrage die Höhe des rechtskräftig gewordenen Bußgeldes mitgeteilt hatte. Klicktel beruft sich darauf, dass das Gesetz derartige Informationen als vertraulich einstufe und die Weitergabe verbiete.
"Es haben sich bei uns im letzten Jahr enorm viele Leute über das Produkt beschwert", erklärte Bettina Sokol in einer ersten Reaktion, "auch in den Medien wurde darüber vielfach kritisch berichtet. Presse und Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie die Angelegenheit ausgegangen ist."
Klicktel teilte außerdem mit, dass man das Bußgeld bislang nicht gezahlt habe und nun eine Strafanzeige wegen Verletzung von Betriebsgeheimnissen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfe. Klicktel bedauerte, dass die "mustergültige" Kooperation mit der Landesdatenschutzbehörde in dem Bericht unerwähnt geblieben sei. So habe Klicktel "von sich aus den Dialog mit der Behörde gesucht, Gespräche vor Ort geführt und freiwillig -- ohne dass es eine Anordnung gegeben hat -- das Produkt vom Markt genommen". Zur Begründung führte das Unternehmen an, dass das Produkt Klicksearch auf dem Markt keine Chance mehr gehabt hätte, wenn ein Gericht erst nach Jahren die Rechtsauffassung von klicktel bestätigt hätte. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)