Bund will Staatstrojaner selbst entwickeln

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die sogenannte Quellen-TKÜ beim Bundeskriminalamt (BKA) an.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach massiver Kritik am Einsatz der umstrittenen Spionage-Software will der Bund künftig die Technik zur Überwachung selbst entwickeln. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte am Donnerstag die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die sogenannte Quellen-TKÜ beim Bundeskriminalamt (BKA) an.

Die Bundesländer seien eingeladen, sich daran zu beteiligen, sagte Friedrich nach einer Telefonkonferenz mit seinen Kollegen aus den Ländern. Er betonte, dass die Überwachung von Internet-Kommunikation im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität unverzichtbar bleibe. Darüber hinaus soll bis zur nächsten Innenministerkonferenz ein Vorschlag für ein Expertengremium vorgelegt werden, das die bisher benutzte Software von privaten Anbietern überprüft und zertifiziert.

Über die Kosten dieser Maßnahmen machte Friedrich keine Angaben, betonte aber: "Wir werden sicher zusätzliche Experten einstellen müssen." Der Minister reagierte damit auf Forderungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), aber auch aus den Ländern, die umstrittene Software zur sogenannte Quellen-TKÜ nicht allein privaten Herstellern zu überlassen.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte nach der Konferenz: "Wir werden selbstverständlich weiter sicherstellen, dass wir mit einer entsprechenden Software ausschließlich den rechtlich vorgegebenen Rahmen nutzen." Vorangegangen war heftige Kritik an den Sicherheitsbehörden, weil die eingesetzte Software angeblich auch für erheblich weitergehende Überwachungsmaßnahmen genutzt werden kann. Auf den Quellcode der von ihnen in mehreren Fällen eingesetzten Software haben die Behörden nach eigenen Angaben aber bislang zum Zeitpunkt ihres Einsatzes keinen Zugriff.

Allerdings veröffentlichte der CCC mittlerweile zumindest den Binärcode des in Bayern eingesetzten Trojaners. Dies könnte nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung rechtswidrig gewesen sein. Das Blatt beruft sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Es erscheine "nicht ausgeschlossen", dass die Veröffentlichung eine Strafvereitelung sein könnte, heißt es darin. Aus Sicht des Gutachtens könnten sich Kriminelle gegen die Software schützen, seit der CCC den Quellcode vor knapp zwei Wochen veröffentlich hatte. Der Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer vertritt dazu allerdings eine ganz andere Ansicht: Rechtlich könne dies nicht überzeugen, denn eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB würde direkten Vorsatz voraussetzen, die Bestrafung Dritter zu verhindern. "Die handelnden Personen müssten also gewollt oder als sicher vorausgesehen haben, dass konkrete Ermittlungen gefährdet werden." Zudem: "Eine Strafvereitelung liegt darin aber schon deshalb nicht, weil die mit dieser Software erhobenen “Beweise” ohnehin strafprozessual unverwertbar sein dürften, sodass aus ihrer Nichterhebung auch kein Schaden für die Strafverfolgung entsteht."

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(mit Material von dpa) / (jk)