Rundfunk- und Filmbranche drängen auf Stärkung des Urheberrechts im Internet

Urheberrecht und Datenschutz waren die Kernthemen der Debatte auf dem Internetgipfel der Medientage. Dabei beklagte der VPRT-Vertreter, dass EU-Vorgaben in Deutschland unzureichend umgesetzt würden.

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Von
  • Monika Ermert

Der Geschäftsführer des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Claus Grewenig, warf der Bundesregierung auf den Münchner Medientagen vor, EU-Vorgaben zum besseren Schutz des Urheberrechts im Internet unzureichend umgesetzt zu haben. Sie sehe seit fast zehn Jahren vor, dass Mittler wie etwa YouTube stärker verantwortlich gemacht werden. "Das ist nach wie vor nicht in deutsches Recht umgesetzt", kritisierte Grewenig.

Die Aussichten für die Rechteinhaber stünden anlässlich der Novelle der europäischen E-Commerce-Richtlinie gar nicht schlecht, meint Grewening. Allerdings befürchte er auch hier, dass viel Zeit vergehen könne, bis sie in deutsches Recht umgesetzt wird. Als dringendes Problem sieht Grewening dabei die Sharehoster. Ohne besseren Urheberrechtsschutz werde "irgendwann die Zeit kommen, in der das Internet verdammt leer sein wird", sagte Grewenig. Bis 2015 könnten rund 1,2 Millionen Arbeitsplätze in der Content-Industrie verloren gehen.

Damit sprach er Frederick Huntsburry aus dem Herzen. Der Chief Operating Officer von Paramount Pictures hatte den Internetgipfel eröffnet und dabei ein düsteres Bild vom Geschäft der Sharehoster gezeichnet. Sie verdienten jährlich zwischen 45 Millionen und über 200 Millionen, indem sie geschützte Filme zugänglich machten – mit drei Clicks sei beispielsweise der aktuelle Film über die "Drei Musketiere" erhältlich.

Die Provider verdienten mit an den massenhaften Urheberrechtsverletzungen, wetterte Huntsburry und beschuldigte einige, sich auf illegale Aktivitäten zu konzentrieren. Paramount Pictures jedenfalls habe in einem Fall 60 verschiedene Sharehoster gefunden. Die US-Rechteinhaber setzten derzeit ihre großen Hoffnungen auf den US-amerikanischen Gesetzentwurf Protect-IP, der ein Maßnahmenbündel einschließlich DNS-Sperren enthält. Auch setzt die Branche darauf, Zahlungsströme zu Sharehostern zu unterbinden und gegen sie ein Dienstleistungsverbot verhängen zu lassen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, konstatierte auch für den Datenschutzbereich mangelnde Bewegung des Gesetzgebers in Berlin. Die gezielte Zustimmung für die Nutzeraktivitäten (trackende Cookies), die in der E-Privacy-Richtlinie vorgesehen sei, sei in den Niederlanden oder in Großbritannien bereits umgesetzt, nicht aber hierzulande. Sowohl im Datenschutz als auch beim Urheberrecht sei keine Handlungslinie des Gesetzgebers erkennbar, möglicherweise sei er überfordert. Weil an vielen Stellen etwas verändert werde, wenn an einer einzelnen Stellschraube gedreht werde, ändere man lieber gar nichts. Die Idee, dass man den Datenschutz in der digitalen Welt vielleicht ganz aufgeben sollte, konterte Schaar mit dem Vorschlag, dann doch gleich noch über eine "Post-Copyright"-Ära nachzudenken. (anw)