Mehr Geld für Karmann-Insolvenzmasse

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Von
  • ssu

Dem insolventen Cabriobauer Karmann stehen einem Urteil des Landgerichts Osnabrück zufolge rund 150 Millionen Euro an Steuererstattungen zu. Die Steuerrückzahlungen gehen bislang an die nicht insolvente Karmann-Besitzgesellschaft, hinter der die Gesellschafter des Unternehmens stehen.

Diese Besitzgesellschaft habe allerdings keinen Rechtsanspruch, diese Erstattungen zu behalten, betonte der Präsident des Landgerichts, Antonius Fahnemann, am heutigen Mittwoch. „Wir sehen das als ungerechtfertigte Bereicherung an“, sagte er. Die Gelder müssten daher an den insolventen Unternehmensteil weitergereicht werden. Von der enstprechend wachsenden Insolvenzmasse würden die Karmann-Gläubiger profitieren.

Der Karmann Ghia ist bis heute eines der bekanntesten Autos der Osnabrücker.

(Bild: heise Autos/Archiv)

Hintergrund des Streits ist ein Vertrag aus dem Jahr 1949, wonach die Betriebsgesellschaft als Pacht für Maschinen und Immobilien die Steuern für das Gesamtunternehmen zahlen musste. Nach Änderungen in der Rechtsprechung verlangt inzwischen das Finanzamt für die Jahre 2006 bis 2009 von jeder der beiden Gesellschaften separat Steuern.

Wegen der geänderten Steuerbescheide werden zunächst die schon gezahlten Steuern an die Besitzgesellschaft zurückerstattet. Nach Gerichtsangaben sind für das Jahr 2008 inklusive Zinsen bereits knapp 49 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgezahlt worden. Insolvenzverwalter Ottmar Hermann erhebt Anspruch auf dieses Geld, weil ein Großteil der Umsatzsteuerlast auf Leistungen der Betriebsgesellschaft basiert.

Das Traditionsunternehmen Karmann fertigte bis 2009 in Osnabrück und Rheine für Konzerne wie Volkswagen oder Daimler Autos, Cabrioverdecke oder Karosserieteile. Wesentliche Teile des alten Karmann-Werkes sind inzwischen an Volkswagen gegangen. In Osnabrück baut VW seit diesem Jahr das neue Golf-Cabrio. Dessen Vorgängermodelle wurden an gleicher Stelle von Karmann gefertigt.

Obwohl sich der Insolvenzverwalter nicht vollständig durchsetzen konnte – auf rund 20 Millionen Euro der ursprünglichen Forderung muss er verzichten – begrüßte er die Entscheidung. Die Steuererstattung könne damit in die Insolvenzmasse fließen. Damit habe auch das Land Niedersachsen die Chance, einen Teil der Steuern wiederzubekommen.

Er erneuere das Angebot an die unterlegenen Gesellschafter, „über alle noch offenen Punkte zu reden“, sagte ein Sprecher Hermanns. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann zum Oberlandesgericht Oldenburg Berufung eingelegt werden. (dpa) (ssu)