EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Vorratsdatenspeicherung erreicht nächste Stufe

Deutschland und Rumänien haben zwei Monate Zeit, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen. Damit erreicht das Verfahren die zweite von drei Stufen.

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Die EU-Kommission hat Deutschland und Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dies sei bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte das Verfahren im Juni mit Aufforderungsschreiben an Deutschland und Rumänien eingeleitet. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätten.

Deutschland habe der Kommission am 16. August mitgeteilt, dass das Justizministerium einen Vorschlag erstellt habe, wie die Richtlinie umgesetzt werden soll. Dieser befände sich in interministeriellen Konsultationen. Die von Rumänien übergebenen Informationen hätten ebenso darauf schließen lassen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Verzögerte Umsetzungen in innerstaatliches Recht könnten sich negativ auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation auswirken, erläuterte die EU-Kommission. Auch könnten Justiz- und Polizeibehörden dabei beeinträchtigt werden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sind in drei Stufen gegliedert. Zunächst verschickt sie Aufforderungsschreiben beziehungsweise Mahnschreiben an die betreffenden Mitgliedsstaaten. Darauf folgt – wie in diesem Fall – die mit Gründen versehene Stellungnahme und drittens ruft die Kommission den Gerichtshof an, falls die Mitgliedsstaaten den Aufforderungen nicht fristgerecht nachkommen. (anw)