Anwalt setzt Kopierschutz von Electronic Arts mit Spyware gleich

Ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt kommt in seiner Analyse der EULA von Electronic Arts’ Internet-Plattform Origin zu dem Ergebnis, dass der Publisher mehrere Rechtsverstöße begangen hat.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Nico Jurran

Der Verkaufsstart des lange erwarteten Computerspiels "Battlefield 3" hat für viele Anwender mittlerweile einen bitteren Beigeschmack bekommen: Publisher Electronic Arts (EA) setzt nämlich zwingend die Installation seiner Online-Plattform Origin voraus, deren Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) es ebenso wie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers in sich haben. EA räumt sich darin weitreichende Rechte ein.

Nach Ansicht des auf Datenschutz, Vertragsrecht und Schutz geistiger Rechte spezialisierten Rechtsanwalt Thomas Schwenke ist der Publisher dabei jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen. In einer mehrseitigen Analyse für die Computerspiele-Zeitschrift Gamestar kommt Schwenke zu dem Fazit, dass die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts (in der Ausführung vom 22. September 2011) "umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte" enthalten. EA nehme sich "über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt."

Tatsächlich lässt sich EA in der EULA vom Spieler unter anderem bestätigen, "dass die Anwendung automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte prüfen kann, ohne dich separat darüber zu benachrichtigen". Darauf, wie gründlich die Suche nach illegaler Software dabei nach Vorstellung des Publishers ablaufen soll, gibt der übernächste Satz Auskunft. Darin stimmt man zu, "dass die Anwendung Informationen über deinen Computer, Hardware, Medien, Software und deine Nutzung der Anwendung benutzen kann, um deine Lizenzrechte zu prüfen."

Zu den Daten, die EA nach eigenen Angaben erfasst, gehören unter anderem Internet Protocol (IP)-Adresse, Netzwerk-Media Access Control (MAC)-Adresse, Verbindungen sowie Freundes-Listen. Diese sind nach Einschätzung von EA "nicht-personenbezogen". Der Publisher lässt sich zudem das Recht einräumen, personenbezogene Daten eines Spielers zu veröffentlichen "bei begründeter Annahme, dass eine erforderlich ist für die Behandlung einer potentiellen oder tatsächlichen Verletzung oder Beeinträchtigung unserer Rechte."

Schließlich erklärt EA noch, dass man die Nutzungsbedingungen jederzeit abändern könne. Will ein Anwender gegen die EULA vorgehen, so soll die ausschließliche Gerichtsbarkeit bei den Gerichten Englands liegen.

Bei der Frage, inwieweit personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden, ruderte Electronic Arts hingegen mittlerweile bereits zurück. Gegenüber der US-Presse betonte das Unternehmen, mit den gesammelten Informationen sorgsam umzugehen. Zudem wehrte sich EA gegen den Vorwurf, Spyware einzusetzen.

Die EULA-Fassung vom 24. September ist in der englischsprachigen Fassung als PDF im Internet verfügbar. Laut Gamestar setzt vermutlich jedes künftige EA-Computerspiel die Installation von Origin zwingend voraus. (nij)