Facebook-Streit in Kiel eskaliert mit Datenschützer-Rüge

Nachdem die schleswig-holsteinische Landesregierung angekündigt hat, ihre Fanpage zu belassen, hat der regionale Datenschützer Thilo Weichert eine förmliche Beanstandung angekündigt.

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Von
  • dpa

Der Facebook-Streit zwischen der Landesregierung von Schleswig-Holstein und dem regionalen Datenschützer Thilo Weichert spitzt sich zu. Weichert will nach eigenen Angaben der Staatskanzlei eine förmliche "Beanstandung" nach dem Landesdatenschutzgesetz zukommen lassen. Grund ist die Ankündigung der Landesregierung, ihre Fanseite in dem Online-Netzwerk Facebook nicht zu entfernen – entgegen Weicherts Aufforderung. Nach Weicherts Ansicht verstoßen die Fanseiten und der Gefällt-Mir-Button von Facebook gegen deutsche Datenschutz-Bestimmungen. Deshalb forderte er alle öffentlichen Stellen im Bundesland auf, sie nicht mehr zu benutzen.

Dass sämtliche Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder alle öffentlichen Stellen aufgefordert haben, ihre Fanpages abzuschalten, habe an Überzeugungskraft anscheinend nicht genügt, kritisierte Weichert am Dienstag. Es sei unstrittig, dass die Nutzung von Facebooks Social-Plugins und Fanpages rechtswidrige Datenverarbeitungen auslöse.

Die Staatskanzlei hatte am Montag angekündigt, als Reaktion auf Weicherts Kritik die Fanseite künftig mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. So sollen erst nach dem Anklicken des "Gefällt-mir"-Buttons auf der Fanseite und der danach notwendigen persönlichen Registrierung personenbezogene Daten an Facebook übertragen werden.

Nach Einschätzung Weicherts greift der Warnhinweis jedoch zu kurz, "weil schon das Aufrufen der Fanpage die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA auslöst". Weichert bezeichnete den Ministerpräsidenten und seine Staatskanzlei als "schlechte Vorbilder für andere öffentliche und private Stellen, die ebenfalls ihre Facebook-Fanpages weiterbetreiben". Neben der "Beanstandung" will Weichert in weiteren Gesprächen klären lassen, wie verbindlich Rechtsklarheit gerichtlich hergestellt werden könne. (anw)