Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erneut verschoben

Wegen technischer Probleme wird der elektronische Ersatz für die bunte Pappkarte nicht wie geplant zum Jahresanfang 2012 eingeführt.

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  • dpa

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich wegen technischer Probleme weiter verschieben. Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Starttermin und die weitere Vorgehensweise ab. Das geht aus einem Hinweis des Bundesfinanzministeriums auf seiner Internet-Seite hervor, über den zunächst das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet hatten. Das Ministerium versichert: "Es werden keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen." Eigentlich sollte die Karte Anfang 2012 starten.

Die bunte Lohnsteuerkarte aus Pappe ist schon seit 2010 abgeschafft, galt aber 2011 weiter, weil das neue Verfahren noch nicht startklar war. Diese Regelung zu verlängern, ist eine Option für die kommenden Monate. Ob dies geschieht, soll ebenfalls die Arbeitsgruppe klären, berichtet das Handelsblatt.

Der Bund der Steuerzahler forderte eine rasche Entscheidung. "Insbesondere müssen die Arbeitgeber darüber informiert werden, wie der Lohnsteuerabzug für die Arbeitnehmer ab Januar vorzunehmen ist", zitiert die FTD aus einem Schreiben des Interessenverbandes. Wegen der mangelhaften Daten sei es sinnvoll, die Einführung des technisch unausgereiften Verfahrens zu verschieben.

In den vergangenen Tagen hatten die Finanzämter Informationsschreiben an Arbeitnehmer über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verschickt. Bei Ehepaaren mit bisheriger Steuerklassenwahl III/V seien in vielen Fällen die Steuerklassen IV/IV gespeichert, warnten Experten. Ohne Änderungsantrag drohten in diesen Fällen dann ein geringerer Lohnsteuerabzug. Ebenso fehlten Freibeträge für Kinder und Körperbehinderung. Daraufhin berichteten Finanzämter über einen erhöhten Beratungsbedarf der Steuerzahler.

Bei dem Verfahren für die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zu Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer angeben. Mithilfe dieser Informationen kann der Arbeitgeber die benötigten Infos für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.

Wegen Sicherheitsproblemen war im Sommer bereits das davon unabhängige Verfahren zum Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) gestoppt worden. Mit dem ELENA-Verfahren sollten von den Arbeitgebern Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke gespeichert werden. (mit Material von dpa) / (anw)