Europäische Verbraucherverbände gemeinsam gegen iTunes

Zusammen mit dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wollen Organisationen aus Finnland, Norwegen und Frankreich europaweit bessere Nutzungsbedingungen für iTunes-Kunden erreichen.

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Europäische Verbraucherschützer haben sich in der Auseinandersetzung um die Nutzungsbedingungen für Apples iTunes Store auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Organisationen aus Finnland, Norwegen und Frankreich wollen sich zusammen mit dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für "verbraucherfreundliche Nutzerbedingungen für iTunes in ganz Europa" einsetzen. Mit dem vzbv einigten sich die Verbraucher-Ombudsmänner Finnlands und Norwegens sowie die französische Verbraucherorganisation "UFC Que Choisir" auf einen Katalog gemeinsamer Forderungen an den iTunes-Store.

Im Kern geht es den Verbraucherschützern um die Interoperabilität der gekauften Titel, um bessere Vertragsbedingungen und Haftungsregeln. "Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Geräten ihrer Wahl abspielen zu können," erklärten die vier Organisationen. Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die dies einschränken, sollten zurückgenommen werden. iTunes wird aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu aushandeln, sodass Songs auch ohne DRM-Systeme heruntergeladen werden können. "Wir erwarten von Apple spürbare Fortschritte bei der Interoperabilität bis September 2007." Zudem solle die Musikindustrie Standards für die Verwertung digitaler Musik entwickeln.

Weiter erwarten die Verbraucherschützer die Rücknahme einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach der diese Bestimmungen einseitig und ohne Zustimmung der Verbraucher verändert werden können. Bei den Haftungsregeln bestehen die Verbraucherorganisationen auf der Änderung einer Klausel, nach der die Haftung auch für schuldhaft verursachte Schäden der Verbraucher ausgeschlossen wird. In eventuellen Streitfällen käme der Frage des anwendbaren Rechts eine zentrale Bedeutung zu, teilte der vzbv mit. Die Organisationen wollen daher erreichen, dass in diesem Fall immer das Recht des Landes gelten soll, in dem der Verbraucher lebt.

Der vzbv hatte bereits 2006 im Rahmen seiner Kampagne gegen die Urheberrechtsreform Kritik an Apples iTunes-Politik geäußert, die das Unternehmen zurückwies. Auch in anderen Ländern war iTunes ins Visier der Verbraucherschützer geraten. So hatten die Norweger moniert, die Nutzungsbedingungen des iTunes-Store verstießen gegen norwegisches Recht. Apple blieb nach Zugeständnissen in der Kritik, beide Seiten zeigten sich aber dialogbereit. Auf den Dialog setzen die Verbraucherschützer auch jetzt. Apple habe bisher mit den beteiligten Organisationen einzeln verhandelt, die Bündelung der Gespräche aber begrüßt. "Unser gemeinsames Vorgehen wird unsere Verhandlungsposition stärken und iTunes Rückhalt geben, um bessere Konditionen mit den Musiklabels aushandeln zu können", sagte der norwegische Verbraucher-Ombudsmann Bjørn Erik Thon. (vbr)