Grüne stellen sich beim Whistleblower-Schutz der Debatte

Die Bundestagsfraktion der Grünen bittet zur Diskussion über ihren neuen Gesetzentwurf, mit dem der Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern und die Transparenz in Betrieben und Institutionen verbessert werden soll.

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Die Bundestagsfraktion der Grünen bittet im Web um Kommentare zu einem neuen Gesetzentwurf, mit dem der Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern und die Transparenz in Betrieben und Institutionen verbessert werden soll. Die Initiative zum Schutz von "Whistleblowern" sieht ein gestuftes Anzeigerecht vor, mit dem Informanten einfacher gegen die Verletzung gesetzlicher Pflichten an ihren Arbeitsstätten vorgehen könnten. Damit unterscheidet sie sich von einem älteren, von Experten als ungenügend kritisierten Vorhaben der inzwischen abgewählten rot-roten Landesregierung in Berlin.

Laut der Vorgaben müsste ein Arbeitnehmer, der konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Auffassung hat, eine Beschwerde zunächst an den Arbeitgeber selbst oder an eine innerbetriebliche Klärungsstelle richten. Alternativ soll er aber auch das Recht erhalten, direkt an die Öffentlichkeit zu gehen, "wenn das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das betriebliche Interesse an deren Geheimhaltung erheblich überwiegt". Der Whistleblower muss in diesem Fall konkrete Anhaltspunkte haben, "dass im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit eine gegenwärtige erhebliche Gefahr [...] droht".

Der Entwurf sieht zudem eine Zwischenstufe vor, bei der sich der Informant an eine "zuständige außerbetriebliche Stelle" wenden könnte, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder eine innerbetriebliche Regelung nicht zumutbar ist. Neben diesen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Korrekturen in Beamtengesetzen vorgesehen, um den dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz und die Stellung von Whistleblowern in der Verwaltung zu stärken.

Die juristische Fachwelt haben die Grünen parallel eingeladen, ihren Vorstoß in einem Online-Forum eines juristischen Fachverlags einer fachlichen Prüfung zu unterziehen. Nach einem öffentlichen Expertengespräch Ende November im Parlament sollen die gesammelten "konstruktiven Anregungen und Hinweise" in einen fertigen Entwurf einfließen, den die Oppositionspartei Ende des Jahres oder Anfang 2012 in den Bundestag einbringen will. Mit der Methode der Online-Begutachtung einer Gesetzesinitiative und dem entsprechenden Partizipationsangebot haben die Grünen eigenen Angaben zufolge bereits bei einem Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz gute Erfahrungen gemacht. (vbr)