Netzagentur startet Missbrauchsverfahren gegen Telekom-Tarif
Mit der ISDN-Tarifoption "Calltime 240", die vier Freistunden im Festnetz fĂĽr vier Euro monatlich bietet, missbraucht die Telekom nach Ansicht von Wettbewerbern ihre marktbeherrschende Stellung.
Die Bundesnetzagentur hat ein Markt-Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Darin wird der Regulierer die Festnetz-Tarifoption Calltime 240 untersuchen: Am 1. September hatten die Bonner bei dieser ISDN-Zusatzoption zum Preis von vier Euro monatlich das Zeitbudget für Telefonate im nationalen Festnetz auf 240 Minuten verdoppelt. Gegen diese Tarifgestaltung haben zwei Wettbewerber bei der Netzagentur Beschwerde eingereicht, da sie der Telekom Preismissbrauch und einen Verstoß gegen Paragraph 28 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorwerfen: Angesichts des von der Telekom gewählten Endkundenpreises für diese Option hätten sie keine Chance, ähnliche, für sie kostendeckende Angebote zu machen, argumentieren die Wettbewerber.
Musste die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen früher ihre Tarife vor der Markteinführung bei der Regulierunsgbehörde genehmigen lassen (ex-ante-Prüfung), nimmt der Regulierer seit dem Inkraftreten des neuen TKG Mitte 2004 bei neuen Tarifangeboten nur noch eine so genannte "Offenkundigkeitsprüfung" vor. "Wenn ein Marktmissbrauch nicht förmlich ins Auge springt, ist der neue Tarif im Markt", erklärte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber heise online. Behauptet nun ein Wettbewerber, dass die Telekom ihre Marktmacht missbraucht, kann die Bundesnetzagentur einen bestehenden Tarif nachträglich untersuchen (ex-post-Regulierung). Im Fall von Calltime 240 habe die Behörde zunächst die Telekom mit den Vorwürfen der Wettbewerber konfrontiert, vom Ex-Monopolisten jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten, berichtet Boll. Die kommenden zwei Monate hat die Agentur nun Zeit, die Vorwürfe genauer zu untersuchen. Während der Prüfungsfrist steht es im Ermessen der Telekom, ob sie den Tarif weiter anbietet.
Die Telekom kritisiert hingegen, dass die Bundesnetzangentur überhaupt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet hat. T-Com-Sprecher Frank Domagalla bezeichnete gegenüber heise online das Verfahren als "Schritt in die regulatorische Steinzeit". Der Regulierer habe die Entwicklung des Festnetzmarkts offenbar überhaupt nicht zur Kenntnis genommen: Angefangen bei Call-by-Call-Angeboten hätten die Telefonkunden heute eine Fülle von Möglichkeiten, auch Billigangebote von Wettbewerbern zu nutzen. Angesichts der von den Wettbewerbern der Telekom selbst gefeierten Erfolge im Telecom-Markt sei es paradox, wenn einzelne Konkurrenten ein solches Missbrauchsverfahren in Gang setzten. Der Branchenverband VATM hatte in einer jüngst vorgelegten Marktstudie ermittelt, dass das Wachstum im TK-Sektor zum großen Teil auf Erfolge der Telekom-Wettebwerber zurückgeht. Mit der Tarifoption Preselect free 333 bietet zum Beispiel auch Arcor ein Minutenkontingent zu einem monatlichen Fixbetrag, der mit dem beanstandeten T-Com-Tarif vergleichbar ist. Das Eschborner Unternehmen berechnet 4,95 Euro, für die man bis zu 333 Minuten im deutschen Festnetz telefonieren kann. (ssu)