Datenschützer rufen zur Diskussion über RFID sowie über geistiges Eigentum auf

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat zu beiden Themen Arbeitspapiere verabschiedet und bittet interessierte Personen und Institutionen nun zu Stellungnahmen.

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"Aufgrund des rasanten technischen Fortschritts bei der Entwicklung von RFID-Chips und einem bevorstehenden großflächigen Einsatz dieser Technik hielt es die [EU-Datenschutz-]Arbeitsgruppe für erforderlich, auf mögliche datenschutzrechtliche Probleme insbesondere für Verbraucher hinzuweisen", schreibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in einer Mitteilung. Auch beim Einsatz von Techniken zum Schutz geistigen Eigentums bestehe Sorge, dass die Rechte der betroffenen Nutzer in der Online-Welt nicht angemessen berücksichtigt werden. Zu diesen Themen hat die Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten nach Artikel 29 der EU-Datenschutzrichtlinie auf ihrer Sitzung im Januar 2005 zwei Arbeitspapiere verabschiedet. Nun sind interessierte Personen und Institutionen aus Wirtschaft und Industrie zur weiteren Diskussion aufgerufen. Sie können ihre Stellungnahmen bis zum 31. März 2005 abgeben.

Siehe dazu auch: (anw)