Sanktionen gegen Internet-Abzocke

Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart fordern Verbraucherschützer gesetzliche Sanktionen gegen Internet-Abzocke

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Verbraucherschützer fordern wirksame Sanktionen gegen den unlauteren Wettbewerb: Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer sollten bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Gewinne eingezogen werden können, die durch unlauteres Handeln erzielt wurden. Außerdem müsse es für Verbraucher möglich sein, Verträge bei UWG-Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Anlass für die erneuten Forderungen war ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, in der die Internet Service AG wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung verurteilt wurde. Angestrebt hatte die Klage der Verbraucherzentralen Bundesverband. Die hinter Gratisanzeigen verborgenen kostenpflichtigen Abonnements seien darauf angelegt, den Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen, stellte das Gericht fest. Erforderlich sei eine deutliche Kennzeichnung, dass ein Vertragsabschluss folgt und wie hoch die jeweiligen Kosten für den Anwender sind.

Ähnliche Urteile gegen Kostenfallen im Internet haben auch andere Gerichte gefällt, beispielsweise im Mai das Landgericht Darmstadt gegen die Gebrüder Schmidtlein GbR. Anders als bei der in diesem Fall verhängten Strafe von 24.000 Euro stellt das aktuelle Urteil des Stuttgarter Landgerichts aber keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar. Es verpflichtet die Internet Service AG lediglich dazu, seine Internetseiten künftig zu ändern. Das sei so effektiv, als würde ein Gericht einem Bankräuber hinterherrufen: "Mach das nie wieder", empört sich vzbv-Chefin Edda Müller. Bereits geschädigte Verbraucher könnten aus dem Urteil keine unmittelbaren Vorteile ziehen. (uk)