Digitale Signatur: Jetzt gilt's

Am Montag hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Betrieb der sogenannten Wurzelinstanz für digitale Signaturen nach dem deutschen Signaturgesetz (SigG) aufgenommen.

vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Norbert Luckhardt

Am Montag hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Betrieb der sogenannten Wurzelinstanz für digitale Signaturen nach dem deutschen Signaturgesetz (SigG) aufgenommen. Alle lizensierten Dienstleister für gesetzeskonforme Digitale Signaturen sind durch den kryptographischen Schlüssel dieser Wurzelinstanz zertifiziert. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen 24-Stunden-Erreichbarkeit des zugehörigen offiziellen Verzeichnisdienstes ist nun auch die Prüfung solcher Zertifikate möglich.

Bislang wurde nur die Telekom als Anbieter von Chipkarten nach dem SigG zertifiziert. Obwohl es bereits 33 neue Antragsteller geben soll, erwartet man in diesem Jahr nach der PrĂĽfung von technischen Einrichtungen, Sicherheitskonzepten und anderen Details nur bis zu sieben weitere Genehmigungen. (nl)