Datenschutzgerecht videoüberwachen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat ein "Schutzprofil" für den Einsatz von Videoüberwachungssystem vorgestellt, das technische Anforderungen für eine Zertifizierung der Anlagen definiert.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein "Schutzprofil" für den datenschutzgerechten Einsatz von Videoüberwachungssystem vorgestellt, das technische Anforderungen für eine Zertifizierung der Anlagen enthält. Es soll helfen, angesichts der zunehmenden Verbreitung elektronischer Augen im öffentlichen Raum einen Wildwuchs bei der damit ermöglichten Datenaufzeichnung zu verhindern. "Der Datenschutz kann sich heute nicht mehr darauf beschränken, gesetzliche Bestimmungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten aufzustellen", begründete Schaar den Vorstoß. Vielmehr müsse auch die Technik datenschutzgerecht gestaltet werden. Das Video-Schutzprofil definiere daher die technischen Bedingungen für eine Verwendung von Videosystemen gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder. Damit würden die öffentlichen und privaten Stellen zwar nicht davon entbunden, den Einsatzbereich der Kamera-Überwachung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu begrenzen. Es ermögliche es ihnen aber, die Einhaltung der Bestimmungen einfacher technisch zu realisieren und zu kontrollieren."

Das von Schaar in Auftrag gegebene Schutzprofil entstand mit Hilfe des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das den Katalog unter dem Titel "Software zur Verarbeitung von Bilddaten" bereits mit dem Report BSI-PP-0023-2007 (PDF-Datei) zertifiziert hat. Das Papier definiert einen Mindestsatz an Regeln zum Check der Sicherheitsfunktionen und der Befolgung der Datenschutzvorschriften bei den Aufzeichnungssystemen, die ihrerseits in einem Zertifizierungsverfahren geprüft werden können. Ferner lässt sich mit dem Katalog sicherstellen, dass eine konkrete Installation eines Videosystems datenschutzgerecht erfolgt ist. Das Schutzprofil, das in kurzem auf der Homepage des Bundesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht werden soll, will so allgemein einen Beitrag zur mehr Sicherheit bei Kamera-Überwachungsanlagen leisten.

Laut Schaar, der in jüngster Zeit wiederholt vor Aktionismus bei der Videoüberwachung und einer flächendeckenden Installation von Überwachungskameras im Rahmen des Anti-Terrorkampfs warnte, haben bereits mehrere Hersteller Interesse an einer entsprechenden Zertifizierung ihrer Produkte angemeldet. Als weitere Option werde derzeit geprüft, inwieweit sich das Anforderungspapier als Modell für ein entsprechendes EU-weites Schutzprofil eignet. Neben den Vorgaben zur Videoüberwachung hat der Bundesdatenschutzbeauftragte auch bereits zwei Schutzprofile zur "benutzerbestimmbaren Informationsflusskontrolle" herausgegeben. Diese sollen vor allem bei der Entwicklung der Telematik im Gesundheitswesen, beim E-Government sowie beim E-Commerce berücksichtigt werden. (Stefan Krempl) / (jk)