US-Labels gegen Online-Shop für "gebrauchte" Musikdownloads

Der Verband der großen US-Labels verlangt Unterlassung und Schadensersatz von einem Startup, das eine Second-Hand-Verkaufsplattform für gebrauchte Musikdownloads etablieren will.

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Der Verband der US-Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) geht gegen einen neuen Online-Shop für "gebrauchte" Musikdownloads vor. Die RIAA habe dem US-Startup ReDigi eine Unterlassungsaufforderung samt Schadensersatzforderung zustellen lassen, bestätigte ein Sprecher gegenüber CNet News. Laut dem von Ars Technica veröffentlichen Schreiben (PDF-Datei) verdächtigen die RIAA-Mitglieder Universal Music, Sony Music, Warner Music und EMI das Unternehmen der Urheberrechtsverletzung.

ReDigi ist ein in Cambridge (US-Bundesstaat Massachusetts) ansässiges Startup, das einen Handelsplatz für "gebrauchte" Musikdownloads bieten will. Seit Oktober unterzieht das Unternehmen seine Geschäftsidee einem Beta-Test. US-Nutzer können ausschließlich zuvor legal erworbene Downloads über die Plattform wieder verkaufen. Songs kosten dort 79 US-Cent und sind damit bis zu 50 US-Cent billiger als "Frischware".

Eine von ReDigi zur Verfügung gestellte Software namens "Music Manager" (für Windows und Mac OS) durchsucht dafür die Musiksammlung auf dem Rechner des Nutzers und identifiziert die zum Wiederverkauf geeigneten Musikdateien, die aus legalen Quellen wie iTunes, Amazon oder anderen lizenzierten Anbietern stammen. Der Nutzer kann dann aus diesen Titeln diejenigen auswählen, die er auf ReDigi zum Verkauf anbieten möchte.

Nach Angaben von ReDigi erhält jede zum Verkauf vorgesehene Musikdatei eine individuelle ID. Weiter heißt es, die Software kopiere die Musikdatei dann auf einen Server und lösche sie auf dem Rechner des Nutzers sowie allen damit synchronisierten Geräten. Für jeden zum Verkauf gestellten Song erhält der Nutzer einen Gutschein über 20 US-Cent, die jeweils mit einem Download aus dem ReDigi-Store verrechnet werden können. Wird der hochgeladene Song tatsächlich verkauft, erhält er zusätzlich eine Gutschrift von 12 US-Cent auf sein Nutzerkonto.

Grundlage des Geschäftsmodells ist die sogenannte "First Sale Doctrine" des US-amerikanischen Urheberrechts. Demnach gelten Schutzrechte aus dem US-Copyright mit dem ersten Verkauf des Produkts als abgegolten. Das urheberrechtlich geschützte Produkt – etwa ein Buch, eine Musik-CD oder eine DVD – kann daher vom Besitzer gebraucht weiterverkauft werden. ReDigi beruft sich explizit auf diese 1908 vom US Supreme Court erstmals anerkannte und 1976 ins US-Urheberrecht übernommene Regelung.

Die Unterlassungsaufforderung begründet der Verband damit, dass mit der Übertragung des Songs in die Cloud eine Kopie des Songs angefertigt wird, was nicht von der First Sale Doctrine gedeckt sei. Die beziehe sich auf die Weitergabe von physischen Medien, nicht einer Kopie. Auch die von ReDigi im Download-Shopo angebotenen 30 Sekunden langen Streams zum Reinhören verletzen nach Ansicht der RIAA die Rechte der Labels. (vbr)