EU-Rat segnet Richtlinie gegen Kinderpornographie ab

Nach dem EU-Parlament hat nun auch das Ministergremium die lange umkämpften neuen Vorgaben zum schärferen Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern verabschiedet. Das kann auch Websperren einschließen.

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Der EU-Rat hat am Dienstag die lange umkämpften neuen Vorgaben zum schärferen Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern verabschiedet. Die EU-Mitgliedsstaaten sind mit der Richtlinie (PDF-Datei) aufgefordert, alles Notwendige dafür zu tun, dass kinderpornographische Webseiten bei ihnen rasch entfernt werden. Sie sollen ferner "das ihnen Bestmögliche unternehmen", um Missbrauchsbilder auch in Drittländern löschen zu lassen.

Websperren bleiben entgegen dem ursprünglichen Vorschlag von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die Sperren obligatorisch machen wollte, optional möglich. Einschlägige Web-Angebote dürfen in einem "transparenten Verfahren" geblockt werden. Zudem muss die Zugangseinschränkung durch Sperren auf das Notwendigste reduziert sein, und Sperren müssen gerichtlich überprüft werden können. EU-Länder haben weiterhin das Heranpirschen an Kinder in Online-Foren ("Grooming") unter Strafe zu stellen. Nach der offiziellen Veröffentlichung des Textes im EU-Gesetzesverzeichnis bleibt den Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen ins nationale Recht umzusetzen.

Auf den Kompromiss hatten sich Verhandlungsführer der EU-Gremien im Juni geeinigt. Zum Schluss wollten alle Seiten nach heftigen Auseinandersetzungen das Normenwerk vom Tisch haben, sodass das Paket nicht mehr aufgeschnürt wurde. Das EU-Parlament nickte die Änderungen vorigen Monat ab. Bürgerrechtler und Vertreter von Missbrauchsopfern monieren, dass das Konstrukt nach wie vor fragwürdige Definitionen wie die eines Kinds als "jede Person unter 18" aufweise und für Länder mit bestehenden Web-Blockaden keine grundlegenden Verbesserungen mit sich bringe. (jh)