NDR setzt sich gegen Anti-Microsoft-Verfügung durch

Im Streit um Einblendungen des Logos der Firma Microsoft in Wahlsendungen siegt zunächst der NDR.

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Von
  • Boi Feddern

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag die einstweilige Verfügung aufgehoben, die der Linux-Verband kurz vor den Bundestagswahlen gegen den NDR erwirkt hatte. Dem NDR war zunächst verboten worden, in Nachrichtensendungen und bei der Wahlberichterstattung Umfrageergebnisse von Infratest dimap mit dem Logo von Microsoft zu veröffentlichen.

Der Linux-Verband sah die Nennung von Microsoft in den Grafiken von Umfrageergebnissen als eine "rechtswidrige Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln". Der NDR wiederum hatte vor Gericht argumentiert, dass Infratest Dimap für die Hochrechnungen urheberrechtlich geschützte Datenbanken und Grafiken der Firma Microsoft verwende und bezog sich auf eine früheres Urteil des Landgerichts Hamburg, nachdem solche Einblendungen erlaubt seien.

Der NDR hatte damals noch am selben Tag rechtliche Schritte gegen die Verfügung eingeleitet und sofort eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht. So konnte der NDR am Wahlabend in seinen Sendungen auch weiterhin das Microsoft-Logo zeigen. Dies ist nach der Aufhebung der einstweiligen Verfügung nun vorerst auch in Zukunft möglich. (boi)