US-Verleger lenkt im Streit um Massenklagen gegen Blogger ein

Der Verlag Stephens Media hat in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Online-Forum Democratic Underground eingeräumt, dass dieses mit einem Zitat keine Urheberrechte verletzt habe.

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Das US-Medienhaus Stephens Media hat in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem politischen Blog Democratic Underground eingeräumt, dass die Seite mit einem Zitat aus einem Verlagsprodukt keine Urheberrechte verletzt habe. Die verwendeten Textausschnitte seien von der "Fair Use"-Bestimmung im US-amerikanischen Copyright gedeckt, gaben die Anwälte des Unternehmen in einem Gerichtsschreiben zu Protokoll. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) wertete das Eingeständnis als wichtigen Sieg für die Nutzerrechte und die Meinungsfreiheit im Internet.

Stephens Media, unter anderem Herausgeber der Tageszeitung Las Vegas Review-Journal, hatte zuvor der Firma Righthaven das Recht eingeräumt, gegen angebliche Copyright-Sünder zu klagen. Righthaven hatte darauf im Herbst 2010 Massenabmahnungen an Blogger und Online-Foren wegen nicht lizenzierter Wiedergabe von Zeitungsartikeln oder Ausschnitten verschickt. Die unter anderem betroffenen Blogger von Democratic Underground, bei denen ein Kommentator ein Zitat aus dem Las Vegas Review-Journal verwendet hatte, erhoben daraufhin eine Gegenklage mit Unterstützung der EFF. Ein Bundesgericht in Las Vegas wies dann im Sommer Anschuldigungen gegen die Webseite als "reine Erfindung" zurück. Righthaven habe zum Zeitpunkt der Klageerhebung keine Rechte an dem inkriminierten Inhalt gehabt.

Jetzt weigerte sich Stephens Media unter Berufung auf den Datenschutz, Einzelheiten zu den Verträgen mit dem vermeintlichen Lizenzierungsunternehmen herauszugeben. Das Medienhaus will auch von dem von Righthaven erhobenen Vorwurf einer Copyright-Verletzung in dem Blog nichts mehr wissen. Der Democratic-Underground-Gründer David Allen zeigt sich darüber erleichtert. Er habe von Anfang an gewusst, dass an der Klage des Copyright-Trolls etwas faul gewesen sei. Dies habe Stephens Media nun endlich zugegeben. Ein EFF-Anwalt bedauerte, dass dem Medienkonzern die Erkenntnis erst nach einem Jahr mehr oder weniger nutzloser Verhandlungen vor Gericht gekommen sei. Der Verlag hätte Righthaven nie ein Klagerecht einräumen dürfen. (ea)