GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

Nach Angaben der Musikverwertungsgesellschaft hat das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Dienstes zum Datei-Download aus dem Usenet untersagt, Werke aus dem GEMA-Repertoire zugänglich zu machen.

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Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA feiert einen neuen juristischen Erfolg im Kampf gegen großflächige Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ihren Angaben zufolge hat das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Dienstes UseNeXT.de am 18. Januar per einstweiliger Verfügung untersagt, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen zu bewerben. "Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es werde wieder einmal deutlich, "dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen". Bereits in der vergangenen Woche verkündete die Verwertungsgesellschaft, auch gegen die Betreiber der Webhoster Rapidshare.de und Rapidshare.com einstweilige Verfügungen erwirkt zu haben. Die für den Betrieb verantwortliche Firma will aber gegen den Bescheid vorgehen.

Der hinter UseNeXT stehenden Aviteo Ltd. aus München wirft die GEMA vor, mit dem Hinweis auf einen einfachen und schnellen Zugriff auf rund eine Million Musiktitel im MP3-Format Kunden angelockt zu haben. Der Dienst "geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk", beklagt die Verwertungsgesellschaft. Dabei habe der Betreiber sein kostenpflichtiges Angebot zu einer speziellen Newsgroups-Erschließung "mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen" beworben. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte würden angepriesen. Darüber hinaus biete der Dienst nach wie vor eine besonders ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.

Tatsächlich verspricht die Website unter anderem "Download ohne Limit" bei hohen Geschwindigkeitsraten. "Bei über 384 Millionen Artikeln finde ich immer genau das Richtige für mich", wird der Nutzer "Thomas D." zitiert. Allein in den Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen aus dem Jahr 2004 findet sich klein gedruckt ein Hinweis zum Urheberrechtsschutz. Demnach verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung des Services, keine Materialien "zu posten oder zu übertragen, die gegen irgendein Patent, eingetragenes Marken(-zeichen), Copyright, Geschäftsgeheimnis oder anderes Recht irgendeines Dritten verstoßen, es sei denn, Sie sind der Inhaber der Rechte oder haben die Erlaubnis des Inhabers". (Stefan Krempl) / (pmz)