Musikindustrie für Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Die deutschen Phonoverbände haben das Ansinnen des Bundesrates begrüßt, auf vorgehaltene Internet-Verbindungsdaten auch zivilrechtlich zugreifen zu dürfen; Provider und Bürgerrechtler üben dagegen scharfe Kritik

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Die deutschen Phonoverbände haben die Pläne des Bundesrates begrüßt, auf vorgehaltene Internet-Verbindungsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke etwa zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zugreifen zu dürfen. Bisher sieht der heftig umstrittene Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vor, dass die auf sechs Monate verdachtsunabhängig von den Providern zu speichernden Verkehrsdaten zur Strafverfolgung, "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" aller Geheimdienste abgerufen werden können. Darin sieht der Vorstandsvorsitzende der deutschen Untergruppe der Industrielobby IFPI, Michael Haentjes, "einen Freibrief für Internet-Piraterie". Mit dem Plan der Regierung würde "aus Datenschutz so Täterschutz".

"Widersprüchliche Gesetzgebung und Rechtsprechung führen dazu, dass Künstler und Unternehmen der Kreativwirtschaft tatenlos zusehen müssen, wie das Urheberrecht in der digitalen Welt zunehmend wirkungslos wird", beklagt Haentjes weiter. Allein in Deutschland seien im vergangenen Jahr 374 Millionen Musikstücke illegal aus dem Internet heruntergeladen worden. Der Verbandschef geht daher konform mit der Ansicht des Bundesrates, dass mit den von der Regierung vorgeschlagenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung der mit dem Gesetzentwurf zur einfacheren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geplante Auskunftsanspruch gegen die Provider leer laufen würde.

Ganz anderer Meinung ist der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Er appellierte ebenfalls am heutigen Montag an Bundesregierung und Bundestag, sich den von den Ländern geforderten Verschärfungen bei der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. "Die Einführung einer verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Speicherung aller Verkehrsdaten der Kommunikation – egal ob per Mobiltelefon, Festnetz, Internet oder E-Mail – ist an sich schon verfassungsrechtlich höchst problematisch", erklärt eco Rechtsvorstand Oliver Süme. "Diese sensiblen persönlichen Daten auch an Privatpersonen herauszugeben, wenn diese Urheberrechtsverletzungen verfolgen, geht zu weit."

Die erhebliche Ausweitung der Nutzung der gespeicherten Daten würde laut Süme noch einmal zusätzliche Kosten für die Anbieter mit sich bringen, die jetzt schon "eine hohe und ständig weiter steigende Zahl von Auskunftsersuchen" bearbeiten müssten. Die Providervereinigung fordert deshalb von der Politik, "sich wie angekündigt an den Mindestvorgaben der EU-Richtlinie zu orientieren, um die Belastungen wenigstens so gering wie möglich zu halten." Nicht nachvollziehbar sei ferner, warum das Plenum des Bundesrates nicht dem Votum seines Wirtschaftsausschusses gefolgt sei. Dieser pochte auf die Verabschiedung einer Entschädigungsregelung für die der Wirtschaft entstehenden Kosten zeitgleich mit dem Gesetz.

"SPD, CDU und CSU treiben die Erfassung unseres Kommunikationsverhaltens offenbar ohne Rücksicht auf Verluste voran", kritisiert auch der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Beschluss des Bundesrats. "Dabei haben sich schon im Januar über 40 Bürgerrechts-, Berufs- und Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen." Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Stern habe zudem gerade ergeben, dass 54 Prozent der Bundesbürger eine sechsmonatige Aufbewahrung aller Verbindungs- und Standortdaten für einen "unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte" halten. Selbst Unionswähler hätten sich zu 49 Prozent gegen das Vorhaben ausgesprochen, SPD-Wähler zu 54 Prozent. (Stefan Krempl) / (vbr)