UseNeXT will Verfügung wegen Urheberrechtsverletzungen nicht hinnehmen

Der Betreiber des Dienstes zum Datei-Download aus dem Usenet hat gegen eine von der Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkte einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, während sich die Verwertungsgesellschaft weiter im Recht sieht.

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Der Betreiber des UseNeXT-Dienstes, die Münchner Aviteo Ltd., hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft sieht durch den Dienst das Urheberrecht verletzt, da Werke des GEMA-Repertoires illegal online genutzt würden. Der Anbieter von Software zur einfacheren Erschließung von Dateien im Usenet, dem alt gedienten "Schwarzen Brett" des Internet mit zehntausenden Newsgroups, sieht den Betrieb seines Dienstes aber durch den ohne mündliche Anhörung erreichten Gerichtsbeschluss nicht betroffen. UseNeXT habe "als reiner Wiederverkäufer von Usenet-Zugängen selbst keinen Einfluss auf die Inhalte", heißt es in einer Erklärung von Aviteo. Anders als im Fall RapidShare, in dem die Musikverwertungsgesellschaft ebenfalls eine einstweilige Verfügung in die Hand bekommen hat, halte UseNeXT keine eigenen Dateien vor.

Mit dem Gerichtsbeschluss soll es Aviteo vorläufig untersagt werden, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen möglicherweise missverständlich zu bewerben. Der UseNeXT-Anbieter beteuert nun, dass man mit der "beanstandeten Kommunikation keineswegs Nutzer zu Rechtsverletzungen verleiten haben wolle". Die Verwendung von Begriffen wie "ungefiltert" im Rahmen des Zugangsversprechens verweise vielmehr auf "eine Grundeigenschaft des Usenet". Die Newsgroups sollten es ihren Benutzern ermöglichen, Meinungen ohne staatliche und sonstige Zensur zu äußern. In vielen autoritären Staaten sei das Usenet daher gänzlich verboten.

Dass diese Freiheiten im Usenet von einem kleinen Teil der Nutzer missbraucht werden, ist Aviteo zufolge nie zu 100 Prozent auszuschließen. Sofern UseNeXT aber über urheberrechtlich geschützte Dateien in Newsgroups in Kenntnis gesetzt werde, leitet man diese Informationen umgehend zur Untersuchung beziehungsweise zur Löschung der entsprechenden Werke an die betroffenen Usenet-Provider weiter. Dies sei auch bei den von der GEMA reklamierten Musikdateien geschehen. Es könne schließlich nicht toleriert werden, dass ein kleiner Teil missbräuchlicher Nutzung ein ganzes System, deren Nutzer und die Anbieter ungerechtfertigt in Misskredit bringe.

Die GEMA rechnet sich trotzdem auch in einer Gerichtsverhandlung gute Chancen für die Aufrechterhaltung der Verbote aus der einstweiligen Verfügung aus. "Diese richten sich auch gegen die spezielle Such-Software von UseNeXT", erklärte eine Sprecherin der Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online. Man sehe einem Verfahren zuversichtlich entgegen. (Stefan Krempl) / (jk)