Mobilfunkbranche einigt sich auf Verhaltenskodex für Mehrwertdienste

Anbieter von Klingeltönen, die mit dem Download den Kunden ein teures Abo angedreht haben, brachten Mobildienste-Branche in Verruf. Ein Verhaltenskodex soll verloren gegangenes Vertrauen wieder herstellen.

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Von
  • Dr. Jürgen Rink

Handy-Spiele und Klingetöne, mit denen ein teures Abo verbunden ist, haben die Mobildienst-Branche in Verruf gebracht. Der berechtigten Skepsis und dem Misstrauen der potenziellen Kunden will die Branche durch einen jetzt verabschiedeten Verhaltenskodex begegnen. Allerdings spricht die Mobilfunkbranche nur von einer freiwilligen Selbstverpflichtung und Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Online.

Die Initiative der Mobilfunkbranche soll für Preis- und Angebotstransparenz sorgen. Mobilfunknetzbetreiber, -diensteanbieter, Inhalteanbieter und Mediatoren haben den Code of Conduct gemeinsam erarbeitet. Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel, Direktor des Deutschen Digitalen Instituts in Berlin, die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der Parteien.

Für Mehrwertdienste haben die Unternehmen im Verhaltenskodex einheitliche Grundregeln eingeführt. Die Regeln sollen für Kostentransparenz und Vereinheitlichung von Bestellung und Kündigung von Abonnements sorgen. Auch soll der Kunden darauf hingewiesen werden, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben.

Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der folgenden Regeln:

  • Handshake-Verfahren für Abo-Services: Nach der Anforderung eines Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande.

  • Einheitliche Key-Words für SMS-/MMS-Abos: Dienste können einheitlich gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP beendet er ihn wieder.

  • Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste: Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.

  • Preistransparenz: Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben.

  • Leistungskündigung: Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam.

  • Kostenkontrolle: Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird.

Daneben gelten kundenschützende Regeln zur Anbieter- und Kostentransparenz bei der Bereitstellung von webbasierten Diensten. Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner diese Regeln umgesetzt haben. Zu den rund zwei Dutzend Unterzeichnern gehören die vier Netzbetreiber sowie unter anderem Drillisch, Jamba, Materna, Talkline und Wapme. Leider beschränken die beteiligten Unternehmen den Kodex auf Dienste. Die zum Teil undurchsichtigen Mobilfunk-Verträge der Netzbetreiber und Reseller bleiben außen vor. (jr)