Schweizer Regierung will Staatstrojaner beschränkt erlauben

Bisher ist der Einsatz von Staatstrojanern in der Schweiz nicht geregelt. Nun hat der Bundesrat beschlossen, dass die Polizei in Strafverfahren solche Software einsetzen dürfen soll. Online-Durchsuchungen sollen aber nicht zulässig sein.

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Die Schweizer Regierung hat beschlossen, dass die Polizei in Strafverfahren Computer mittels Software überwachen darf. Mit den auch "Staatstrojaner" genannten Programmen soll der verschlüsselte Fernmeldeverkehr überwacht werden können; Online-Durchsuchungen und andere mögliche Anwendungen solcher Programme sollen hingegen nicht zulässig sein, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates. Die Überwachung soll nur bei Delikten erlaubt sein, bei denen auch verdeckte Ermittlung zulässig ist. Zudem muss sie richterlich genehmigt werden.

Der Bundesrat fasste damit einen so genannten Richtungsentscheid zur Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Er muss noch im Schweizer Parlament behandelt werden.

Zum 1. Januar 2012 bereits in Kraft treten soll aber eine vom Bundesrat revidierte Fassung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF). Darin wird geklärt, welche Daten die Fernmeldedienstanbieter den Strafverfolgungsbehörden auf Anordnung liefern müssen. So soll vermieden werden, dass die Überwachung des Fernmeldeverkehrs in der Mobiltelefonie und im Internet nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann. Dabei sollen aber nicht wie ursprünglich vorgesehen Internetanbieter einschließlich Chats und Social Networks zur Kooperation verpflichtet werden, sondern nur Internetzugangsanbieter.

Bisher ist der Einsatz von Staatstrojanern in der Schweiz nicht geregelt, dennoch wurde dort bisher mindestens viermal solche Software eingesetzt. Die Regierung meinte, dies sei auch ohne gesetzliche Regelung legal. Die Schweiz ist auch schon in der so genannten Remote Forensic Software User Group (RFS User Group) vertreten, in der sich Sicherheitsbehörden Baden-Württembergs und Bayerns etwa zweimal jährlich auch mit Behörden Belgiens und der Niederlande über Überwachungssoftware austauschen. (anw)