Softwarefälscher zu Freiheitsstrafe verurteilt
Wegen schweren Betrugs hat das Landgericht Bochum einen 42-jährigen Softwarehändler, der bis Sommer 2006 in großem Stil Lizenzen für Microsoft-Programme fälschte, für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis geschickt.
In einem heute bekannt gewordenen Urteil vom 18. Januar hat das Landgericht (LG) Bochum einen 42-jährigen türkischen Softwarehändler des schweren Betrugs im Zusammenhang mit der Fälschung von Softwarelizenzen für schuldig erkannt und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verhängt.
Der Mann war nach längeren Ermittlungen im Juni 2006 vom Bundeskriminalamt festgenommen worden, nachdem er ein regelrechtes Vertriebsnetz für gefälschte Nutzungslizenzen zu verschiedenen Microsoft-Programmen aufgebaut hatte. Die Behörden waren ihm auf die Spur gekommen, nachdem einer seiner Helfershelfer bei einer Zollkontrolle mit zahlreichen Lizenz-Zertifikaten aufgefallen war.
Die Ermittler hatten, wie Beobachter des Verfahrens mitteilen, keine leichte Arbeit, denn der 42-Jährige habe mit Hilfe von Einschüchterungen eine regelrechte Mauer des Schweigens um sich herum errichtet. Nach seiner Festnahme saß er dann bis zur Gerichtsverhandlung, die sich über acht Verhandlungstage erstreckte, in Untersuchungshaft. Schließlich gab er vor dem LG Bochum zu, mindestens 18 555 Falschlizenzen an Händler abgegeben zu haben. Diese haben dann wiederum gutgläubigen Kunden die wertlosen Fälschungen weiterverkauft.
In seiner Urteilsbegründung nennt das Gericht den Mann einen "raffinierten Straftäter", der aus Profitgier als Hintermann mit hoher krimineller Energie gehandelt habe. (psz)