Bundeskartellamt prüft geplante Videothek von ARD und ZDF

Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverfahren eingeleitet, um die Pläne der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform zu gründen, "eingehender zu prüfen".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 91 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Jurran

Die deutschen Wettbewerbshüter haben nach eigenen Angaben ein Kartellverfahren eingeleitet, um die Pläne der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform zu gründen, "eingehender zu prüfen". Ende April war bekannt geworden, dass ARD und ZDF unter dem Arbeitstitel "Germany's Gold" eine gemeinsame kommerzielle Online-Videothek planen, die 2012 starten soll. Erst kurz zuvor hatte das Bundeskartellamt eine gemeinsame Videoplattform der privaten deutschen TV-Konzerne ProSiebenSat.1 und RTL mit der Begründung untersagt, die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter stärken. Gegen diese Entscheidung kämpfen die Privatsender.

Das Kartellamt teilte zu den Plänen von ARD und ZDF mit, dass neben der wettbewerbsrechtlichen Kontrolle die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens bereits abgeschlossen sei. Diesbezüglich bestünden keine Bedenken, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten, "anders als RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt" (O-Ton Bundeskartellamt), nicht marktbeherrschend seien und es durch den Zusammenschluss auch nicht würden.

In einer Mitteilung zum aktuellen Verfahren erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, dass das Vorhaben von ARD und ZDF den gleichen kartellrechtlichen Maßstäben unterliege wie die geplante Plattform von RTL und ProSiebenSat.1. So werde unter anderem geprüft, ob mit den Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizenzierungsstufe verbunden sind. Außerdem werden uns auch mit den Zuschauermärkten befassen.“, erklärte Mundt.

Dass das Bundeskartellamt erst jetzt tätig wird, erklärt sich damit, dass das Vorhaben erst Ende Oktober von Tochtergesellschaften des ZDF, verschiedenen ARD-Sendern sowie mehreren Fernsehproduktionsunternehmen offiziell angemeldet wurde. Um den geplanten Abruf von Filmen, Serienfolgen, Fernsehshows und Ähnliches durch den Nutzer zu ermöglichen, möchten die Unternehmen über ein Gemeinschaftsunternehmen eine gemeinsame Plattform errichten und betreiben. Die über die Plattform verfügbaren Videos sollen sowohl aus dem Fundus der Beteiligten als auch von Dritten stammen. Unabhängig von fusionskontrollrechtlichen Überlegungen könne dies gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. Den Beteiligten sei daher mitgeteilt worden, dass sie im laufenden Prüfverfahren etwaige Investitionen in das Gemeinschaftsunternehmen auf eigenes Risiko vornehmen und dass für solche Investitionen kein Vertrauensschutz besteht.

Die auf der Plattform vertriebenen Videos sollen gegen Entgelt (Einzelabruf oder Abo) beziehungsweise werbefinanziert angeboten werden. Ihre Inhalte soll die Plattform über alle zugänglichen Verbreitungswege anbieten. (nij)