EU kritisiert thailändisches SMS-Urteil

Ungewöhnlich deutlich hat die europäische Delegation in Thailand gegen die Verurteilung eines 61-Jährigen wegen vier "majestätsbeleidigender" SMS Stellung bezogen. Auch in Thailand stößt das Urteil auf behutsame Kritik.

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Von
  • Christian Kirsch

Wegen vier angeblich majestätsbeleidigender SMS hat ein thailändisches Strafgericht den 61-jährigen Ampon Tangnoppakul in der vergangenen Woche zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilt. Er habe durch die anstößigen Textnachrichten im Mai 2010 an den Sekretär des damaligen Premierministers Abhisit Vejjajiva gegen den Paragraphen 112 des Strafgesetzbuchs und gegen Paragraph 15 des Gesetzes gegen Computerkriminalität verstoßen, befand das Gericht. Über den Inhalt der fraglichen SMS gibt es keinerlei Informationen.

Erstmals in einem solchen Fall kritisierte (PDF) nun die EU-Delegation in Thailand namens der Europäischen Union das Urteil. Sie sei "zutiefst besorgt" über die Gerichtsentscheidung und fordere die thailändischen Behörden auf, bei der Anwendung von Gesetzen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten sowie die Menschenrechte zu respektieren. Dazu gehöre auch die Meinungsfreiheit.

Der Prozess stößt inzwischen auch in Thailand auf Kritik – zumindest unterschwellig. So beschrieb die Tageszeitung Bangkok Post, wie das Gericht im Wesentlichen vom Angeklagten verlangte, seine Unschuld zu beweisen. Offen kritisieren dürfe sie das Urteil jedoch nicht, denn das sei illegal und mit einer Geld- sowie Gefängnisstrafe bewehrt. "Darunter leidet logischerweise die allgemeine Redefreiheit", heißt es weiter.

Wenige Tage nach Urteilsverkündung erklärte der für Informations- und Kommunikationstechnik zuständige Minister Anudith Nakornthap, dass auch das Anklicken der Facebook-Knöpfe "Empfehlen" oder "Gefällt mir" eine Majestätsbeleidigung sein könne. Denn damit verteile man "indirekt unangemessene Inhalte".

Laut dem Statistikportal Socialbakers sind knapp drei Viertel der Thailänder mit Online-Zugang bei Facebook registriert, das soll etwa einem Fünftel der Bevölkerung entsprechen. In mindestens einem Fall wurde auch der Betreiber einer Faceook-Seite angeklagt. In dem sozialen Netz findet sich unter anderem eine Gruppe, die für die Abschaffung der Majestätsbeleidigung als Straftatbestand eintritt.

Die thailändische Regierung blockiert zahlreiche Webseiten wegen angeblicher Majestätsbeleidigung und verfolgt deshalb auch Webmaster gerichtlich. (ck)