Oberlandesgericht bezweifelt "D-"-Namensrechte

Die prozeßbeobachtende Kölner Kanzlei Dr.

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Von
  • Frank Möcke

Die prozeßbeobachtende Kölner Kanzlei Dr. Jürgen Weinknecht berichtet von der mündlichen Verhandlung am 7. August vor dem Oberlandesgericht Köln, die Richter hätten Zweifel an der Aktivlegitimation der Firma Topware geäußert (http://www.weinknecht.de/rahome2.htm). Topware reklamiert für sich überragende Verkehrsgeltung der "d-info"-Marke und hat in der Vergangenheit unzählige Firmen, die ein "d-" im Schilde führen oder deren Internetseitenkennungen entsprechend beginnen, abgemahnt.

An der Kennung "d-radio" des Deutschlandradios Köln ("Deutschlandfunk") scheint sich Topware jetzt die Zähne ausgebissen zu haben. "d-", so die Richter, sei kein Serienkennzeichen. Weinknecht meint, daß nach einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung alle Verfahren, in denen noch Widersprüche laufen, gegen Topware zu entscheiden sein. Einzelheiten werden aus der schriftlichen Urteilsbegründung, die für den 28. August erwartet wird, zu ersehen sein. Etliche Widerspruchsverfahren vor dem Landgericht Köln ruhen derzeit, weil das Gericht nicht vor dem Urteil des Oberlandesgerichts entscheiden wollte.

Eine Stellungnahme seitens des Deutschlandradios war noch nicht zu erhalten. Man wartet die Urteilsverkündung ab. Auch über die Höhe möglicher Schadensersatzforderungen gegenüber Topware wollte man noch keine Angaben machen.

Das Oberlandesgericht Köln folgt dem Landgericht Berlin, das sich in seiner Entscheidung vom 9. Juni gegen Topware zugunsten von "d-tel.de" entschieden hat (http://www.online-recht.de/vorent.html?LGBerlin980609). (fm)