Open-Source-Anwälte erreichen Neuüberprüfung des "E-Learning-Patents"

Nach Ansicht des US-Patentamts gebe es ausreichend Hinweise auf "prior art" in dem Patent der Firma Blackboard, die die Patentierbarkeit in Frage stellen, teilt das Software Freedom Law Center mit.

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Das US-amerikanische Patentamt wird das so genannte E-Learning-Patent der Firma Blackboard neu überprüfen. Das teilt das United States Patent and Trademark Office (USPTO) in einer Antwort auf einen Antrag des Software Freedom Law Center (SFLC) mit, geht aus einer SFLC-Mitteilung hervor. Die Open-Source-Anwälte führten im Dezember 2006 in ihrer Begründung aus, es gebe ausreichend Belege dafür, dass in dem Patent beschriebene Technik bereits im Einsatz war, bevor sie beim USPTO eingereicht wurde. Das Amt habe nun derartige "prior art" gefunden, die neue Fragen der Patentierbarkeit aufwerfen.

In dem Januar 2006 zuerkannten Patent 6,988,138 geht es um ein System für den Unterricht in einem virtuellen Klassenraum via Internet inklusive Chat, einer virtuellen Wandtafel und Bereitstellung von Lernmaterial. Das SFLC schildert, Blackboard sei mit dem Patent bis zum Jahr 2022 ein Monopol auf den größten Teil von Bildungssoftware zuerkannt worden, die zwischen Schüler und Lehrer unterscheide.

Im Juli 2006 hat Blackboard den Hersteller von Lernsoftware Desire2Learn wegen Verletzung des betreffenden Patents verklagt. Das Unternehmen habe kurz nach dem SFLC beim Patentamt einen eigenen Antrag auf Neuüberprüfung des Patents gestellt. Die Neuüberprüfung werde vermutlich zwei Jahre dauern, schreibt das SFLC weiter. Die Chancen, dass das Patent zumindest in Teilen zurückgenommen wird, stehe nach den bisherigen Erfahrungen bei 70 Prozent. (anw)