Julian Assange kann gegen seine Auslieferung vor den Supreme Court ziehen

Ob der Wikileaks-Gründer von Großbritannien an Schweden ausgeliefert wird, dürfte erst im Sommer 2012 entschieden werden: Der Londoner High Court wies zwar die Argumente der Assange-Anwälte zurück, ließ aber die Klage vor dem Supreme Court zu.

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Von
  • Detlef Borchers

Julian Assange

(Bild: dpa)

Wikileaks-Chef Julian Assange kann Weihnachten in Großbritannien verbringen. Die Richter des Londoner High Court wiesen zwar die Argumente der Assange-Anwälte in der Berufungsklage zurück, ließen aber die Klage vor dem Supreme Court zu. Damit dürfte die Frage, ob Assange von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden darf, nicht vor Sommer 2012 entschieden werden.

In der Berufungsverhandlung argumentierten Assanges Anwälte mit zwei Aussagen. Zum einen damit, dass die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny nicht berechtigt gewesen sei, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen. Dies rechtfertige eine Grundsatzentscheidung zum System des Europäischen Haftbefehls. In zweiter Linie verwiesen sie darauf, dass nicht einmal ein offizielles Verfahren in Schweden eingeleitet sei, sondern die Untersuchung noch den Status einer "Voruntersuchung" besitze. Auch dies widerspreche dem System des Europäischen Haftbefehls.

Kronanwältin Claire Montgomery (als Vertreterin des Königreichs Schweden) entgegnete, dass niemand eine tiefgreifende juristische Analyse wünsche und im Fall Assanges auch nicht von einem öffentlichen Interesse gesprochen werden kann. Sie gab zu, dass in Schweden keine Anklage erhoben worden sei, machte aber Assange für die Situation verantwortlich, da er sich mit seinem hastigen Aufbruch aus Schweden der Befragung durch die Staatsanwaltschaft entzogen habe. In Schweden wirft man Assange vor, bei einem Besuch im August 2010 zwei Frauen sexuell belästigt zu haben, in einem Fall könnte sogar der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt sein.

Nach kurzer Beratung entschied das Gericht, der Argumentation der Assange-Anwälte nicht zu folgen und lehnte ihre Berufung ab, ließen aber die Klage vor dem Supreme Court zu. Ausschlaggebend ist ein Passus im britischen Recht, der bei Verhandlungen von generellem öffentlichen Interesse den Zugang zum höchsten britischen Gericht freigibt. Diese Berufung vor diesem Gericht muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Im Frühjahr 2012 dürfte der Supreme Court entscheiden, ob er den Fall annimmt. Bei einer Ablehnung muss Assange nach 10 Tagen ausgeliefert werden. Bei Akzeptanz der Berufung könnte die eigentliche Verhandlung frühestens im Sommer erfolgen. Die strengen Meldeauflagen für Assange, der zusätzlich eine elektronische Fußfessel tragen muss, bleiben weiter in Kraft. (jk)