Professionelle Beratung schĂĽtzt nicht vor Nachforderungen des Finanzamts
Je größer eine Firma ist, desto wahrscheinlicher sind Steuernachforderungen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen eine eigene Steuerabteilung hat.
Wer glaubt, dass das Finanzamt nur kleinen Unternehmen das Leben schwer machen kann, irrt. Denn Größe oder gar eine eigene Steuerabteilung schützen Firmeninhaber nicht vor Steuernachforderungen aus Betriebsprüfungen – im Gegenteil. Je größer das Unternehmen, desto wahrscheinlicher auch die Nachforderungen. Das ist ein Ergebnis aus der aktuellen Deloitte-Umfrage "Betriebsprüfung-Belastungstest" für die insgesamt 733 Großbetriebe befragt wurden. Bestätigt hat die Umfrage auch, dass große Unternehmen im Schnitt vier bis fünf Jahre auf eine Prüfung warten müssen. Oft gelten da die Steuergesetze nicht mehr, die das Unternehmen bzw. dessen Steuerabteilung damals beachten musste, was zu weiteren Komplikationen führt.
Für den eindeutigen Zusammenhang zwischen Firmengröße und Steuernachforderungen gibt es durchaus logische Erklärungen. So haben die Unternehmen mit steigender Größe auch komplexere Steuersachverhalte zu bewältigen. Viele Firmen kalkulieren die Nachzahlungen auch bewusst ein und erreichen damit eine geringere steuerliche Vorbelastung, die in kritischen Zeiten vielleicht besonders gelegen kommt. Firmen, die sich eine eigene Steuerabteilung leisten, haben natürlich auch Spezialisten an Bord, die möglichst viele legale Steuertricks anzuwenden versuchen. Damit steigt auch die Gefahr, dass einiges vom Finanzamt so nicht anerkannt wird.
Besonders interessant ist aber auch der Zusammenhang zwischen Betriebsklima und Steuerbelastung. So zeigt sich, dass Unternehmen, die nach eigenen Angaben ein eher angespanntes oder gar feindliches Betriebsklima haben, auch ĂĽberdurchschnittlich oft mit relevanten oder besonders hohen Nachforderungen konfrontiert werden. Das war allerdings nur bei jedem Hundertsten der Fall, die Mehrheit der Umfrageteilnehmer hat ein freundliches oder zumindest sachlich/neutrales Klima in ihrem Unternehmen ausgemacht.
Wie die Umfrage weiter ergab, legen die Betriebsprüfer ihren Fokus im Bereich der allgemeinen Ertragsteuern vor allem auf die Anerkennung von Rückstellungsaufwendungen, der Bewertung von Anlagevermögen oder dem Auffinden von verdeckten Gewinnausschüttungen. Bei Verrechnungspreisen mussten sich vor allem international tätige Unternehmen mit Mehrbelastungen wegen mangelnder Dokumentation der Geschäftsbeziehungen zu Handelspartnern herumschlagen. Gewerbesteuerlich gab es am häufigsten mit der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 GewStG Probleme. Bei Lohnsteuerprüfungen nahmen die Beamten vor allem Betriebsveranstaltungen und geldwerte Vorteile ins Visier. Die höchsten Nachforderungen gab es bei den Befragten in der Regel aber aufgrund von fehlerhaft aufgeteilten Vorsteuerbeträgen bei teilweise steuerfreien Ausgangsumsätzen und wegen fehlerhafter Buch- und Belegnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen bei der Umsatzsteuer. (Marzena Sicking) / (map)