Brüssel will Meldeverfahren bei Copyright-Verstößen definieren

Die EU-Kommission will das "Notice and Takedown"-Verfahren bei Urheberrechtsverletzungen im Netz Anfang nächsten Jahres genauer definieren.

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Von
  • Monika Ermert

Die Europäische Kommission will das in der E-Commerce Richtlinie verankerte Verfahren genauer definieren, mit dem Rechteinhaber bei Providern und Plattformbetreibern Urheberrechtsverletzungen anzeigen und die Löschung rechtswidrigen Materials veranlassen können. Zu diesem sogenannten "Notice and Takedown"-Verfahren werde die Kommission im kommenden Januar eine Mitteilung veröffentlichen, sagte der Leiter des Bereichs Online-Dienste der Generaldirektion Binnenmarkt am Mittwoch auf einer von der Abgeordneten Marietje Schaake (ALDE) organisierten Veranstaltung in Brüssel.

Die zu Grunde liegenden Bestimmungen zur Haftung der Provider für von Dritten veröffentlichte Inhalte sollen unangetastet bleiben, sagte Stengg. Die Kommission wolle darauf verzichten, die zehn Jahre alte E-Commerce-Richtlinie neu zu fassen. Es sei zu befürchten gewesen, dass bewährte Grundsätze auf der Strecke bleiben, wenn man die Richtlinie aufschnüre. Die angekündigte Mitteilung der Kommission soll nun Klarheit bringen, unter welchen Umständen Provider eingreifen müssen.

Die Gerichte plagten sich seit Jahren mit der Interpretation der Bestimmungen, berichtete die Bürgerrechtlerin Katarzyna Szymielewicz aus Polen. Dabei gehe es etwa um die Frage, wie Suchmaschinen oder Soziale Netzwerke zu behandeln sind. Überdies müssten Nutzer vor unrechtmäßigen Sperrungen geschützt werden. Provider sollten nach kanadischem Vorbild verpflichtet werden, die Benachrichtigungen von Rechteinhabern erst an ihre Kunden weiterzuleiten, schlug Jérémie Zimmermann von der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net vor. Erst wenn der Nutzer nicht reagiere dürfe der Provider aktiv werden.

Die Provider wollen sich allerdings nicht in die Rolle des Netzpolizisten drängen lassen. Malcolm Hutty, Präsident des europäischen Providerverbands EuroISPA, sieht viele Forderungen auf die Branche zukommen. Er plädierte dafür, online auf die gleichen Verfahren zu setzen, die bei Offline-Verstößen zur Anwendung kommen. Unterstützung für die Provider sieht Hutty im Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das auch darauf hinweise, dass die Provider nicht zu teurem, automatisierten Filtern verpflichtet werden könnten.

Nicole Derwande von der Generaldirektion Informationsgesellschaft kündigte an, die Kommission werde im kommenden Jahr eine Konsultation mit Interessenvertretern starten, um einen Kriterienkatalog für "gute Selbstregulierung" zu formulieren. Gastgeberin Schaake sagte gegenüber heise online, Grundrechte und Gewaltenteilung seien gefährdet, wenn Selbstregulierung darauf hinauslaufe, Aufsicht und Rechtsdurchsetzung zu privatisieren. Dagegen müssten sich die Parlamentarier stemmen. (vbr)