US-Außenministerin warnt IT-Branche vor Geschäften mit Diktaturen

Wer Internet-Software und -Hardware an Staaten wie den Iran oder Syrien liefere, müsse "wissen, dass sie benutzt werden, um Menschenrechte zu verletzen", sagte Hillary Clinton.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 130 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

US-Außenministerin Hillary Clinton hat Technologiefirmen aufgerufen, freiwillig auf den Verkauf von Software und Hardware an autokratische Regime zu verzichten. Wer solche Produkte an Staaten wie den Iran oder Syrien liefere, müsse "wissen, dass sie benutzt werden, um Menschenrechte zu verletzen", sagte die Ministerin.

Clinton sprach auf einer internationalen Konferenz zum Thema "Freiheit im Internet", zu deren maßgeblichen Sponsoren der US-Konzern Google gehörte. Konkrete Firmen, die Überwachungstechnik an Diktaturen liefern, nannte sie nicht. Es könne aber keinen Zweifel daran geben, dass solche Regime Software, die eigentlich für die allgemeine Nutzung des Internets gedacht sei, zum Ausspionieren sowie zur Einschränkung des Netzzugangs ihrer Bürger missbrauchten.

Es sei eine "Katastrophe für das freie Internet", dass einige Länder im Cyberspace Mauern errichteten. Clinton appellierte an das Verantwortungsbewusstsein von Unternehmen, dies nicht durch den Verkauf von Software zu unterstützen. Firmen sollten nicht auf staatliche Vorgaben warten, sondern von sich aus verantwortlich handeln.

Wikileaks hatte Anfang Dezember in Zusammenarbeit mit dem britischen Bureau of Investigative Journalism und dessen französischem Pendant OWNI das Dossier The Spyfiles veröffentlicht. Es soll das Ausmaß des Einsatzes von Überwachungssoftware dokumentieren, von dem eine 5 Milliarden Euro schwere Softwarebranche profitiert. Trotz solcher Berichte über das blühende Geschäft auch deutscher Firmen mit dem Verkauf von Überwachungssoftware an Diktaturen sieht de Bundesregierung keinen Handlungsbedarf: Man prüfe derzeit nicht, inwiefern entsprechende Techniken zur Unterdrückung der freien Meinungsäußerung oder des Zugangs zu Informationen genutzt werden, heißt es in Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. (jk)