Schweiz lässt öffentlich-rechtliche Nachbarn im analogen Kabelnetz
In der Schweiz soll nun doch eine Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichen Sendern aus Italien, Frankreich und Deutschland auch im analogen Kabelnetz garantiert werden.
Der Druck auf den größten Schweizer Kabelfernsehanbieter Cablecom wegen der heftig kritisierten Verschiebung von ausländischen Sendern vom analogen ins kostenpflichtige digitale Netz zeigt Wirkung. Die ersten Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten der Schweizer Nachbarländer verbleiben voraussichtlich doch im analogen Kabelfernsehnetz, teilte das schweizerische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am gestrigen Freitag mit. Bei einem Treffen mit dem Leiter des UVEK, Bundesrat Moritz Leuenberger, hatte sich der Vizeaußenminister Italiens, Franco Danieli, besorgt über die Ankündigung der Kabelnetzbetreiberin Cablecom gezeigt, per April 2007 weitere TV-Sender vom analogen ins digitale TV-Angebot zu verschieben. Dazu gehören auch die italienischsprachigen Rai Uno (öffentlich-rechtlich) und Canale 5 (privat).
Wenn sich der gesamte Bundesrat der Ankündigung Leuenbergers anschließt, werden in der neuen, noch in Kraft zu setzenden Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, bestimmte TV-Programme zu verbreiten. Es sind dies, neben sämtlichen Programmen der SRG SSR idee suisse, auch alle Programme der lokalen und regionalen Fernsehveranstalter mit Konzession in ihrem Versorgungsgebiet sowie alle Angebote von ausländischen Veranstaltern, die, so formuliert es das UVEK, "in den schweizerischen Landessprachen ausgestrahlt werden und die einen besonderen Beitrag zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags erbringen." Laut UVEK sei deshalb vorgesehen, folgende Programme als verbreitungspflichtig vorzuschreiben: arte, 3sat, TV5, Euronews sowie die ersten öffentlich-rechtlichen Programme der Schweizer Nachbarstaaten (RAI Uno, France 2, ARD, ORF1).
Die sprachregionalen Schweizer Veranstalter U1, Star TV oder 3+ brauchen nach dem neuem RTTV keine Konzession mehr und müssen auch nicht verbreitet werden. Neben dem Pflichtangebot können die Kabelnetzbetreiber aber frei entscheiden, welche Angebote sie in ihren Netzen aufschalten wollen. Deshalb wird Cablecom vermutlich den französischen und italienischen Privatsender TF1 und Canale 5 wie angekündigt ins digitale Angebot verschieben.
Cablecom begrüßte in einer Stellungnahme "entsprechende Entscheidungen bzw. eine klare Regelung seitens der Behörden". Als privates Unternehmen könne Cablecom keine Medienpolitik betreiben, heißt es weiter. Die vom Unternehmen kommunizierten Senderverschiebungen würden sich – neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – in erster Linie nach einer von Telecontrol erhobenen Liste der Sender mit den geringsten Zuschauerzahlen richten, unterstrich Cablecom. Über die Verpflichtung zur Verbreitung ausländischer Programme entscheidet der Bundesrat in den kommenden Wochen. Die neue RTVV, respektive das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), treten voraussichtlich am 1. April in Kraft. (Tom Sperlich) / (vbr)