US-Gericht verurteilt Bloggerin zu 2,5 Millionen US-Dollar Entschädigung

Im US-Bundesstaat Montana konnte eine Bloggerin den Journalisten gewährten Schutz vor Verleumdungsklagen nicht in Anspruch nehmen. Eine Jury entschied, dass sie wegen Verleumdung 2,5 Millionen Dollar Entschädigung leisten muss.

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Das Urteil eines US-Gerichts sorgt in der Blogosphäre für geteilte Meinungen. Eine Bloggerin aus Montana, die sich als "investigative Bloggerin, auch bekannt als investigative Journalistin" bezeichnet, wurde vom Gericht nicht als Journalistin anerkannt. Damit konnte die Frau den Journalisten gewährten Schutz vor Verleumdungsklagen nicht in Anspruch nehmen. Eine Jury entschied, dass sie wegen Verleumdung 2,5 Millionen Dollar Entschädigung leisten muss.

Einige US-Blogger sind beunruhigt und kritisieren das Urteil als Einschränkung der Pressefreiheit. Andere stimmen dem Urteil zu und meinen, dass die Frau es nicht auf Berichterstattung, sondern auf die Zerstörung eines Rufs mittels Suchmaschinenoptimierung angelegt habe. Ihre Texte würden keinem klassischen journalistischen Schema entsprechen. Das entscheidende Posting enthält grob formulierte Vorwürfe wie Bezeichnungen als "Gangster, Dieb und Lügner".

Chrystal L. Cox warf in ihren Blogs dem Investment-Unternehmen Obsidian Finance und dessen Teilhaber und Manager Kevin D. Padrick in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter Machenschaften wie Steuerhinterziehung, persönliche Bereicherung und Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vor. Die Firma und ihr Chef reagierten mit einer gemeinsamen Klage auf zehn Millionen Dollar wegen Verleumdung, ohne eine Korrektur oder Gegendarstellung verlangt zu haben. Die Bloggerin beantragte Schutz nach zwei Gesetzen des Bundesstaates sowie nach der Bundesverfassung. Der Richter lehnte den Schutz vor allem deswegen ab, weil die Bloggerin keine Journalistin und ihr Blog kein Medium seien.

Der Wortlaut der Oregon Revised Statutes kennt keine Online-Medien, sondern nur periodische Druckschriften, Radio, Fernsehen und Filme. Blogs fielen nicht darunter, so der Richter. Der Schutz nach dem Anti-SLAPP-Gesetz von Oregon (Gesetz gegen strategische Klagen gegen öffentliche Teilnahme) entfällt laut Richter schon wegen Fristversäumnis. Laut der Verurteilten war das Posting, das schließlich zur Verurteilung führte, in der ursprünglichen Klage aber nicht enthalten, sondern dem Verfahren erst nach einem halben Jahr hinzugefügt worden. Also habe sie darauf in der vorgesehenen Frist von 60 Tagen gar nicht reagieren können.

Auch der erste Zusatzartikel der US-Verfassung über die freie Meinungsäußerung half der Frau, die sich vor Gericht selbst verteidigt hatte, nicht. Obwohl die Kläger Aktien vertrieben und Werbung geschaltet hatten, sind sie nach Einschätzung des Richters keine öffentlichen Personen im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung. Daher müssten sie der Beklagten auch keinen Vorsatz nachweisen. Zudem seien keine öffentliche Angelegenheiten thematisiert worden. Zwar sei der Konkursfall selbst öffentliches Thema gewesen; die behauptete Steuerhinterziehung sei aber nicht von traditionellen Medien, sondern nur in ihren Blogs ventiliert worden.

Wird ein Medium sonst wegen Verleumdung verklagt, muss der Kläger zumindest Nachlässigkeit nachweisen. Doch der Richter erkannte in dem Blog kein Medium. Die Bloggerin habe auch keine Beweise für ihren Status als Journalistin vorgebracht, wofür der Richter einige Kriterien aufstellte, darunter auch überraschende wie den Nachweis einer einschlägigen Ausbildung oder die Assoziierung mit einer anerkannten Nachrichten-Einrichtung.

Der Fall kam also vor eine Jury, die die von Cox erhobenen Vorwürfe gegen die Finanzfirma und ihren Chef nicht glaubte. Cox' Standpunkt litt wohl auch unter einer von Obsidian Finance vorgelegten E-Mail, wonach Cox dem Unternehmen entgeltliche PR-Dienste wie Online-Reputations- und Suchmaschinenmanagement angeboten haben soll. (hob)