Datenschutzbeauftragter sieht Mängel im Verbrauchergesetz

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz sollen Konsumenten zum Beispiel bei Fleischskandalen mehr Informationen durch Behörden erhalten. Peter Schaar kritisierte "gravierende Schlechterstellungen" im Vergleich zu anderen Informationsgesetzen.

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  • dpa

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat deutliche Mängel im Verbraucherinformationsgesetz kritisiert und die Bundesregierung zu Änderungen aufgefordert. Das Gesetz lasse an manchen Stellen zu wünschen übrig und bringe "gravierende Schlechterstellungen" im Vergleich zu anderen Informationsgesetzen, sagte Schaar in einer öffentlichen Anhörung im Bundestags-Verbraucherausschuss. Die Schutzrechte der Unternehmen gingen so weit, dass sie etwa bei Lebensmittelskandalen unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse Informationen verweigern könnten. Schaar forderte auch eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Lebensmitteln auf andere Produkte und Dienstleistungen.

Mit dem Gesetz von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sollen Konsumenten zum Beispiel bei Fleischskandalen mehr Informationen durch Behörden erhalten. Es soll nach Angaben der SPD- Verbraucherpolitikerin Waltraud Wolff noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. "Spätestens in zwei Jahren werden wir das Gesetz überprüfen und dann über eine Ausweitung des Anwendungsbedarfs auf alle Produkte und Dienstleistungen entscheiden", so Wolff.

Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Edda Müller, sagte, Ausnahmen und zu lange Fristen drohten das Gesetz zu verwässern. Trotz aller Mängel solle das Gesetz aber bald in Kraft treten. Die Stiftung Warentest forderte eine Obergrenze für Gebühren. Schaar warnte davor, die Verbraucher durch zu hohe Gebühren für Informationen abzuschrecken. Die Lebensmittelwirtschaft hält das Gesetz für einen angemessenen Ausgleich der Interessen. Die Branche warnte, eine vorschnelle Offenlegung von Informationen könne Firmen in Existenznot bringen.

Seehofer hatte die Regelung nach rechtlichen Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler nachgebessert. Köhler hatte das zuerst vom Bundestag beschlossene Verbraucherinformationsgesetz gestoppt, da er es für verfassungswidrig hielt, dass der Bund die Kommunen mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Die Länder sollen nun die Kommunen dazu veranlassen können. Die Bundesregierung hatte weiteren Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt eine Absage erteilt.

Der Bundesrat fordert, dass Verbraucher bestimmte Informationen nicht mehr kostenfrei bekommen. Die Länder verlangen auch eine frühzeitigere Nennung von Namen "schwarzer Schafe" und höhere Bußgelder bei Lebensmittelskandalen. Ein betroffenes Unternehmen soll zudem erfahren, wenn ein Konsument Informationen beantragt.

Die Bundesregierung will die Bundesbürger mit einem Ratgeber besser über Verbraucherschutz informieren. Viele Menschen wüssten oft zu wenig Bescheid über ihre Rechte als Verbraucher. Der Ratgeber solle bei den Themen Lebensmittelsicherheit, Vertragsabschlüsse, Kauf und Datenschutz im Internet sowie Kredite und Versicherungen weiterhelfen, teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm mit. (dpa) / (jk)