EU-Rat winkt Passagierdaten-Abkommen durch

Die Innen- und Justizminister haben grünes Licht für die Übermittlung von Buchungs- und Kreditkartendaten europäischer Flugpassagiere an US-Behörden gegeben.

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Von
  • Monika Ermert

Der Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union hat am Dienstag das neue Abkommen über die Speicherung und Übermittlung von Buchungs- und Kreditkartendaten europäischer Flugpassagiere an die USA abgesegnet. Das Abkommen wurde durchgewunken, obwohl sich die Mitgliedsstaaten laut einem Ratssprecher einig darüber sind, dass das von der Kommission hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Abkommen nach wie vor Mängel hat.

So haben sich Deutschland und Österreich der Stimme enthalten. Frankreich enthielt sich aus verfahrenstechnischen Gründen. Das französische Parlament muss sich erst noch mit dem Dokument befassen. Um das Vorhaben zu blockieren, hätte sich noch ein weiterer großer Mitgliedsstaat enthalten müssen. Das Abkommen, das noch vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss, soll eine Vereinbarung aus dem Jahr 2007 ablösen. Im Parlament gehen die Meinungen über das Vorhaben auseinander.

Das neue Abkommen erlaubt dem US-Heimatschutzministerium die langfristige Speicherung von umfangreichen Datensätzen. Neben den Personen- und Reisedaten der Passagiere werden auch Informationen über Mitreisende, Hotelbuchungen, mögliche Vielflieger-Informationen, Speisewünsche und Kreditkartendaten erhoben. Die Anonymisierung eines Teils der erfassten Daten nach sechs Monaten und weitere Schritte nach fünf beziehungsweise zehn Jahren ist nach Ansicht von Kritikern nicht ausreichend. Zu leicht können die USA die Identitäten über den Abgleich mit Daten bei US-Reiseunternehmen wieder herstellen.

Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte im Vorfeld auf die langen Speicherzeiten sowie die mangelnde Bereitschaft der US-Unterhändler verwiesen, eigene Gesetze für den Rechtsschutz der EU-Bürger zu ändern. Zu einer Ablehnung des Abkommens konnte sich Friedrich dennoch nicht durchringen, trotz erheblicher Bedenken aus dem Bundesjustizministerium. Das Abkommen entspricht faktisch einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung außerhalb der EU-Grenzen, die Vereinbarkeit mit der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist fraglich.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte am Dienstag erneut vor Schwachstellen (PDF-Datei) des Abkommens. Peter Hustinx bemängelte, dass die Zweckbindung für den Datenzugriff durch verschiedene US-Behörden nach wie vor zu weit gefasst sei: "Fluggastdatensätze sollten nur verwendet werden, um Terrorismus und eine gut definierte Liste von schweren grenzübergreifenden Verbrechen zu bekämpfen". Das Abkommen erlaubt den Zugriff bei einem erwartbaren Strafmaß von drei oder mehr Jahren. Auch den Umfang der übertragenen Daten hält der EU-Datenschützer für unverhältnismäßig. (vbr)