Weiteres Urteil im Fall Kino.to

Ein geständiger Uploader, der umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Material bei verschiedenen Filehostern hochgeladen hatte, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

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Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen Mitarbeiter des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei geständig, von Juni 2009 bis Juli 2011 urheberrechtlich geschütztes Material auf verschiedene Server hochgeladen zu haben, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Freitag in Berlin mit. Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen sei der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Dem Verurteilten wurde vorgeworfen, über tausende Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf verschiedene Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um vollständige TV-Serien gehandelt haben. Damit habe der Mann in zwei Jahren über 12.000 Euro erwirtschaftet, heißt es in der Mitteilung der GVU weiter. Damit hat der Verurteilte laut Generalstaatsanwalt pro Raubkopie nur sehr wenig verdient – gerade einmal 10 Cent. Der Hauptadministrator habe dagegen jährlich im sechsststelligen Bereich verdient, der Mann an der Spitze sogar im Millionenbereich.

In der Begründung der Strafzumessung betonte der Richter, der Angeklagte sei nur ein kleiner, untergeordneter Teilnehmer im System kino.to gewesen. Daher müsse seine Strafe niedriger ausfallen als die eines Administrators. Der Haupt-Admin des illegalen Portals war in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zuvor war ein weiterer Mitarbeiter des Portals zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In der kommenden Woche soll es noch eine Verhandlung in Sachen Kino.to geben. Verfahren gegen den Hauptverdächtigen und weitere mutmaßliche Mittäter werden für das nächste Jahr erwartet.

Anfang Juni war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Ende Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben. (vbr)