EU-Parlamentarier wollen ACTA gerichtlich prüfen lassen

Im EU-Parlament regt sich weiter Widerstand gegen das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen. Auf den Erfolg der Europäer hoffen auch die ACTA-Gegner in den USA.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 41 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Europa-Abgeordnete von Grünen und Liberalen haben sich am Dienstag im Rechtsausschuss des Europaparlaments entschieden dafür ausgesprochen, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen ACTA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. In zuvor veröffentlichten Stellungnahmen (PDF-Datei) des Rechtsdienstes des Parlaments heißt es, das Abkommen enthalte offenbar "keine Verpflichtung", die "offen im Widerspruch zu den Grundrechten" stehe, vielmehr gebe es einige Schutzklauseln. Grüne und Liberale wollen das nun vom EuGH genauer geprüft haben. Berichterstatterin Marielle Gallo (EVP) warnte demgegenüber, durch die Anrufung des EuGH könnten zwei Jahre Zeit verloren gehen.

Nachdem in der vergangenen Woche der Fischereirat das Abkommen durchgewinkt hatte, lief am Dienstag mit der ersten Aussprache der Ratifzierungsprozess im europäischen Parlament an. Ohne Zustimmung des Parlamentes würde der Beitritt der EU zu dem umstrittenen Abkommen scheitern. Weil ACTA auch strafrechtliche Maßnahmen gegen Fälschungen, Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen vorsieht, müssen alle 27 Mitgliedsstaaten das Abkommen zudem unterzeichnen und ratifizieren. Nicht einig sind sich die Experten allerdings, welche Konsequenzen ein Nein einzelner Mitgliedsstaaten hätte. Eine Sprecherin der Kommission teilte mit, der strafrechtliche nicht relevante, umfangreichere Teil des Abkommens gelte auch für einzelne Mitglieder, die das Gesamtpaket nicht ratifizieren.

Die Bundesregierung plant nach Angaben des Bundesjustizministeriums, das Abkommen Anfang 2012 zu zeichnen. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss vom 30. November und die Ratsentscheidung der vergangenen Woche hätten den Weg dafür geebnet. Voraussetzung für die notwendige Ratifikation sei dann aber "in der EU die Zustimmung des Europäischen Parlaments und in Deutschland ein sogenanntes Vertragsgesetz, das von Bundestag und Bundesrat zu beschließen ist", erläuterte ein Sprecher des Ministeriums. "Es ist geplant, nach der Zeichnung zeitnah einen Entwurf für ein Vertragsgesetz vorzulegen."

In Europa ist ACTA nach Ansicht der Kritiker trotzdem noch nicht ganz durch. Bürgerrechtsorganisationen in den USA setzten auf die anstehenden Verfahren in Europa, sagte Ante Wessels von der Organisation FFII, die ihre eigene Analyse der Einlassungen des Rechtsdienstes lieferte. Die US-Regierung hatte das Abkommen als exekutive Angelegenheit behandelt und mit der Unterzeichnung weitere demokratische Gegenmaßnahmen unterbunden. Zur Frage, wann die USA das Abkommen abschließend ratifizieren werden, gab das zuständige Büro des US-Handelsbeauftragten keine Antwort. (vbr)