Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to

Das Amtsgericht Leipzig setzt in den Verfahren gegen die Hintermänner des stillgelegten Streamingportals ein deutliches Zeichen: Ein Server-Administrator muss für über drei Jahre ins Gefängnis.

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Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte habe das Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert, meldet die GVU mit Bezug auf die Urteilsbegründung. Allen Mitarbeitern von Kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", zitiert die Organisation der Filmbranche den Vorsitzenden Richter. Der habe darüber hinaus festgestellt, dass beim Streaming von Inhalten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde.

Der Verurteilte sei für Anmietung und Betrieb von Servern im Ausland verantwortlich gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus habe der 47-Jährige einen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen sein sollen. Der Mann soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro durch Werbung und Provisionen für Abofallen erzielt haben, davon sei etwa die Hälfte als Gewinn geblieben.

Der Angeklagte habe ausgesagt, dass er zu dem Hauptbeschuldigten von Kino.to seit 2002 geschäftliche Beziehungen unterhielt, als er für ihn einen Server in den USA anmietete. In den folgenden Jahren habe der als Internetprovider tätige Kleinunternehmer mit seinen Sprachkenntnissen dem Hauptbeschuldigten bei internationalen Geschäften geholfen, etwa einer Firmengründung in Spanien.

Anfang Juni 2011 war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro.

Ende Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben. Anfang Dezember war ein 33-jähriger Webdesigner wegen gewerbsmäßiger Urhbererrechtsverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Administrator des Portals muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein sogenannter Uploader, der Filmkopien auf die Server hochgeladen hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten steht noch aus. (vbr)