Schäuble: Biometriepässe stärken den Datenschutz

Bei einer Diskussionsrunde zum ersten europäischen Datenschutztag über den Schutz der Freiheit durch den Staat prallten die Meinungen von Koalitionspolitikern und den Hütern der Privatsphäre frontal aufeinander.

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Bei einer Diskussionsrunde über den Schutz der Freiheit durch den Staat im Rahmen des ersten europäischen Datenschutztages prallten die Meinungen von Koalitionspolitikern und den Hütern der Privatsphäre in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin am Montagabend frontal aufeinander. "Ob man etwas zu verbergen hat oder nicht, darauf kommt es nicht mehr an, wenn der Präventionsstaat alle Daten abgreift", beklagte der sachsen-anhaltinische Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose. So könne der Generalverdacht Alltag werden mit gravierenden Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warf dem Datenschützer daraufhin vor, "Unsinn" zu reden. Natürlich müsse das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung genauso geschützt werden wie jedes andere auch. Es gebe aber "ein zunehmendes Spannungsverhältnis mit der Sicherheit".

Insgesamt muss der Staat dem CDU-Politiker zufolge "in der Lage sein, auf neue Herausforderungen in angemessener Weise zu reagieren". Als Beispiel brachte er die Notwendigkeit im Rahmen der Globalisierung, die "Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten" durch die Integration biometrischer Merkmale wie dem digitalen Gesichtsbild und Fingerabdrücken zu erhöhen. Die von Datenschützern skeptisch beäugte Maßnahme kommt für ihn auch einer "Vorkehr gegen schwerwiegende Verstöße gegen Grundrechte" wie den sich gerade online bietenden Möglichkeiten des Identitätsdiebstahls gleich. "Mit Hilfe moderner Techniken ist auf dem Wege zu gewährleisten, was wir gemeinsam wollen", wischte Schäuble Bedenken gegen eine zunehmende Kontrolle durch ID-Management weg.

Sein Verständnis von Datenschutz umschrieb der Innenminister mit dem Erfordernis der gesetzgeberischen Festlegung, "wer darf Daten zu welchen Zwecken unter welchen Voraussetzungen nutzen und wie lange müssen sie gespeichert werden". Es könne nicht angehen, den Staat "blind" zu machen. Vielmehr sei eine "Datenverkehrsordnung" erforderlich, die einen optimalen Informationsfluss gewährleiste und die "notwendige Datenverarbeitung" transparent mache. Dabei müsse man aus Fehlern Erkenntnisse ziehen. So sprach sich der Minister etwa dafür aus, die von der Union mit beschlossene Eingrenzung der Verwendung der Mautdaten auf Abrechnungszwecke aufzuheben: "Wir sollten eine Grundlage schaffen, die Daten zu nutzen, um Mörder zu erkennen." Alles andere könne man der Bevölkerung nicht erklären.

Konform mit Schäuble ging Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag. Er erklärte am Beispiel der von seinem Koalitionskollegen befürworteten Möglichkeit zur "Online-Durchsuchung" von Festplatten privater PCs, dass es dazu gegenwärtig keine angemessene Rechtsgrundlage gebe. Er sei aber dafür, "dass man da ran kann, wenn es wichtige Gründe gibt". Daher müsse man darüber diskutieren, "was denn da eigentlich so privat ist" im Online-Bereich und "was das Schlafzimmer im Internet" sei. Es könne nicht sein, dass "wir wunderbare technische neue Welten schaffen und die Sicherheit hinterherhinkt".

Allgemein ist Wiefelspütz der Ansicht, dass "wir bei der Volkszählung eine überzogene Diskussion hatten", während sich heute "bis auf die Profis" kaum mehr jemand für den Datenschutz interessiere. Die Bürger würden ihn gerade im Internet "laxer" handhaben. Andererseits gebe es "ungleich größere Gefahren, die zu beherrschen sind", deutete der SPD-Politiker die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags auf ein Atomkraftwerk an. Die Polizei arbeite daher inzwischen "viel, viel stärker im Vorfeld", wobei man aber verhindern müsse, "dass das dann uferlos wird". Zum Glück gebe es in Deutschland noch keine Sicherheitshysterie. So etwas wie einen Überwachungsstaat, betonte Wiefelspütz, "haben wir nicht einmal ansatzweise".

Die Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt monierte dagegen, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze "ein wenig zu kurz kommen", gerade wenn Politiker "schon im vorbeugenden Bereich Verbrechen bekämpfen wollen" und entsprechende Befugnisse "immer weiter nach vorne bringen in Vorvorvorfeld-Situationen". Es werde schwierig mit der Verhältnismäßigkeit, wenn der Mensch "zur reinen Erkenntnisquelle" werde. Konkret wies sie in diesem Zusammenhang etwa auf das "Zusammenspiel von Bund und Ländern hin", das zu der von Karlsruhe als verfassungswidrig beanstandeten Rasterfahndung nach "Schläfern" nach dem 11. September 2001 geführt habe, sowie auf neue Polizeigesetze der Ländern mit Normen zum Datenabgleich zur Ermittlung eines reinen Verdachts. Der Staat habe zwar die Freiheit bei "Leib, Leben und vergleichbarem Mehr" zu garantieren. Es gebe aber nicht nur "Sicherheit durch den Staat, sondern auch vor dem Staat."

Von Bose hatte zuvor kritisiert, dass der Staat bei Sicherheitsgesetzen "kaum ein Innehalten und keine Tabus mehr im Hinblick auf seine Grundsätze kennt". Beispiele auf EU-Ebene für diese Praxis brachte der Frankfurter Rechtsprofessor Spiros Simitis. Er nannte unter anderem das Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) zwischen Brüssel und Washington. Bei dem schon von der Intention her verfehlten Vertrag habe die EU-Kommission sich zuletzt "wie selbstverständlich damit abgefunden", dass die US-Sicherheitsbehörden entgegen der Vorgaben des Abkommens auf Basis der Daten eine vollautomatisierte Risikoanalyse von Einreisenden treffen würden. In der Affäre um den Finanzdatentransfer durch das SWIFT-Netzwerk sei die Brüsseler Behörde "durch ein Höchstmaß an Passivität aufgefallen". Bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe sie "eine ihr eindeutig nicht zustehende Kompetenz usurpiert". Mit dem Umsetzungsgesetz aus dem Bundesjustizministerium sei nun endgültig "jede Grenze zur Verfassungswidrigkeit deutlich überschritten".

An die Politik richtete Simitis die Frage, ob sie in einer Zeit, in der "alle Daten vorhanden sind" und man "alles" über einen Menschen in Erfahrung bringen könne, überhaupt noch eine Beschränkung der Informationsverarbeitung auf bestimmte Zwecke akzeptiere. Er plädierte für "Kompensationen" für die fortlaufenden Bürgerrechtseinschnitte wie "klare Fristen, eine spätere Vernichtung der Daten, ein Höchstmaß an Transparenz und eine konsequente Überprüfung der Gesetzgebung."

Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro (FDP) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar waren sich einig, dass eine kritische Bestandsaufnahme der in den vergangenen fünfeinhalb Jahren eingeführten Überwachungsmaßnahmen überfällig sei und diese in der Gesamtschau zu betrachten seien. Angesichts beispielsweise einer verstärkten Videoüberwachung, angesichts ausgebauter DNA-Analyse und angesichts Konten- und Telekommunikationsüberwachung sprächen Verfassungsrichter korrekterweise von einem "additiven Grundrechtseingriff", gab Alvaro zu bedenken. Laut Schaar ist es "an der Zeit, wieder den Vorwärtsgang einzulegen und die Modernisierung des Datenschutzes anzugehen". Die gegenwärtige Situation erinnert ihn ein wenig an die Zeit kurz vor dem Volkzählungsurteil in den Achtzigern, als das informationelle Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz verankert wurde. Die Politik müsse "wieder durchgerüttelt werden" und sollte "mehr Phantasie auch im Hinblick auf den Schutz der Bürgerrechte" entwickeln. (Stefan Krempl) / (jk)