2012: das Jahr, in dem die dicken Drohnen kommen

Weltweit sind Bestrebungen im Gang, unbemannte Luftfahrsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems, oder UAV, Unmanned Aircraft Vehicles) in die zivile Luftfahrt einzubinden. In Deutschland soll dafür das Luftverkehrsgesetz geändert werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Weltweit sind Bestrebungen im Gang, unbemannte Luftfahrsysteme (UAS, Unmanned Aircraft Systems, oder UAV, Unmanned Aircraft Vehicles) in die zivile Luftfahrt einzubinden. In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag (PDF-Datei) ohne weitere Diskussion eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes in die Ausschüsse zu geben, das UAS den bislang definierten 11 Klassen von Luftfahrzeugen gleichstellt, zu denen Flugmodelle und Geräte gehören, die 30 Meter über Grund betrieben werden können. Einen Schritt weiter sind die USA, wo der US-Kongress der Einrichtung von 6 Flugzonen für den Test ziviler Drohnen zustimmte. Für 2012 hofft die Luftfahrtindustrie auf den Durchbruch der Technik, die im militärischen Sektor ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat.

Von 142 unbemannten Luftfahrtsystemen, die in Europa für militärische Einsatzzwecke gebaut werden, sollen nach einer Aufstellung der Lobbyorganisation UAV DACH 120 geeignet sein, Aufgaben in der zivilen Luftfahrt zu übernehmen. Dazu zählen Einsätze in der Landwirtschaft wie im Energiesektor (Kontrolle von Stromleitungen und Pipelines), bei denen vordefinierte Flugpunkte abgeflogen werden. Weitere 104 Systeme sind ausschließlich für den zivilen Bereich konstruiert.

Dicker Brummer: Nur UAVs wie das Neo S-300 (ganz hinten) und noch größere Kaliber fallen unter das neue Luftverkehrsgesetz. Die anderen abgebildeten Drohen können auch heute schon ohne Probleme eingesetzt werden.

(Bild: Detlef Borchers / heise online)

Einen ersten Erfolg kann die Branche bereits verbuchen, ehe die Änderung des Luftverkehrsgesetzes in Kraft tritt: Aus der ursprünglich vorgesehenen Sammelbezeichnung "Drohnen" wurde im Zuge der Beratungen zur Novellierung des Gesetzes das ungleich nüchternere "unbemannte Luftfahrsysteme". In der Stellungnahme des UAV DACH heißt es: "Zum einen erscheint der Begriff 'Drohne' für diese Art der Zukunftstechnologie im laienhaften Verständnis militärisch vorbelastet zu sein, sodass allein wegen dieser schiefen Begriffsverwendung unnötige und unsachliche Vorbehalte im parlamentarischen Verfahren und in der Gesellschaft entstehen könnten." Außerdem verenge der Begriff die Perspektive, denn neben dem fliegenden Gerät müssten auch die Bodenstation mit Luftfahrzeugfernführer und der sichere Datenlink in die Zertifizierung und Zulassung mit einbezogen werden.

Während Systeme mit einem Startgewicht über 150 Kilo ohnehin der Zertifizierung und Zulassung durch die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterliegen, wird mit dem neuen Luftverkehrsgesetz vor allem der Klasse der Drohnen Rechnung getragen, deren Startgewicht zwischen 35 Kilo und 150 Kilo liegt. Noch leichtere Systeme wie etwa die Quadcopter zur Beobachtung von Passanten werden bislang als Flugmodelle eingeschätzt, können jetzt aber nach erfolgter Musterzulassung und Zertifizierung als UAS in den Einsatz gehen. Im Bereich bis 35 Kilo gibt es jedoch auch Überwachungssysteme, die in der Regel mit besonderen Auflagen fliegen. Erwähnt seien hier die Grenzüberwacher, die nach einem Abkommen zwischen den USA und Kanada (PDF-Datei) die Staatsgrenze abfliegen. Besonders der Bereich der MRE-Systeme (Medium Range Endurance) soll für zivile Einsätze von großem Interesse sein.

Die Luftfahrtindustrie hat an der Änderung des Rechtsrahmens nicht zuletzt deshalb großes Interesse, weil die militärischen Aufträge im Zeichen der Finanzkrise wegbrechen. Erinnert sei an das Schicksal der "deutschen Drohne" Talarion, für die sich nach einem Bericht des Handelsblattes selbst Gewerkschafter einsetzen. Mittlerweile hat sich EADS als Konstrukteur der Drohne mit der italienischen Alenia Aeronautica zusammengetan, um den Flieger in Konkurrenz zu britischen und französischen Systemen realisieren zu können.

Im zivilen Nutzungsrahmen wird die Flugsicherheit der Systeme mit ihrem sicheren Datenlink eine besondere Rolle in der Diskussion spielen. Ein eher abschreckendes Beispiel bietet die Kaperung der CIA-Aufklärungsdrohne RQ-170 durch den Iran. Wie das US-Magazin Wired berichtet, soll dabei eine bekannte Schwachstelle ausgenutzt worden sein. Die Drohne, die mittels verschlüsselter militärischer GPS-Kommunikation gesteuert wird, wurde danach durch eine Art DDOS-Angriff auf dieses Signal gezwungen, auf die einfachere unverschlüsselte Kommunikation umzuschalten, welche wiederum vom Iran erfolgreich kontrolliert wurde. (jk)