30 Jahre Haft für mutmaßlichen Wikileaks-Zulieferer Manning?

Die Anhörung ist vorbei, jetzt entscheidet ein Richter, ob dem mutmaßlichen Wikileaks-Maulwurf Manning der Militärprozess gemacht werden soll. Rechtsexperten gehen davon aus – und offenbar auch die Verteidiger.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Vorverfahren gegen den mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning ist mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung zu Ende gegangen. Dabei ließen beide Seiten erkennen, dass sie mit einem Militärprozess gegen den Obergefreiten rechnen, der während seiner Dienstzeit im Irak zahlreiche geheime Dokumente weitergeleitet haben soll. Ob dieser Prozess stattfindet, muss der Ermittlungsrichter bis zum 16. Januar entscheiden. Dabei muss er auch entscheiden, welche Punkte der Anklage verhandelt werden.

In seinem Schlussplädoyer im Vorverfahren versuchte Mannings Anwalt David Coombs die Bedeutung der Aktionen von Bradley Manning in einen historischen Kontext zu stellen. So hätten die Dokumente, die Manning weitergegeben haben soll, keinesfalls den Schaden angerichtet, den die Anklage maßlos übertreibend darstellen würde. Darum wären 30 Jahre Haft für den 24-jährigen Soldaten genug, erklärte Coombs. Sein Plädoyer für eine Strafmilderung im Rahmen des Vorverfahrens wird von Prozessbeobachtern als Indiz gewertet, dass alle Seiten mit einem Militärprozess rechnen.

Die Anklage nannte die vorgelegten Beweise erdrückend. Sie bezeugten, dass Manning "konstant, bewusst und methodisch" Dokumente an Wikileaks weitergegeben habe. Für diese Form der "Unterstützung des Feindes" in 22 Anklagepunkten forderte sie eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Bis zum Entscheid durch den zuständigen Ermittlungsrichter hat Bradley Manning Zeit, sich selbst schuldig zu bekennen und damit den Militärprozess zu umgehen. In diesem Fall würde eine mildere Strafe als lebenslänglich verhängt werden. Der Ermittlungsrichter kann seinerseits die Anklagepunkte reduzieren oder abändern, um den Prozess zu beschleunigen. (mit Material der dpa) (jh)