Datenschützer: "Quick Freeze ist eine Alternative"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in der anlassbezogenen Speicherung von Daten immer noch eine gute Alternative zu der von Union und SPD gewünschten Vorratsdatenspeicherung.

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  • dpa

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht nach wie vor eine Alternative zur klassischen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten. Er nannte das Quick-Freeze-Verfahren, also die anlassbezogene Speicherung von Daten. "Ich frage mich, warum die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung so vehement erklären, Quick Freeze reiche nicht aus", sagte Schaar im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Im monatelangen Streit um das Thema stützt er damit die Position von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Vor allem Unionspolitiker hatten wiederholt erklärt, Quick Freeze sei keine Lösung.

Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung gekippt. Bis dahin wurden Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert. Leutheusser-Schnarrenberger ist für eine Neuregelung zuständig. Sie will die Daten aber nur nach dem Quick-Freeze-Verfahren bei einem konkreten Anlass sichern lassen. Eine Frist der Europäischen Kommission zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie läuft an diesem Dienstag aus. Schlimmstenfalls drohen damit bald Strafzahlungen aus Brüssel.

Schaar sagte, viele Unternehmen speicherten die Telefondaten bereits ohne zusätzliche gesetzliche Regelung über mehrere Wochen, größtenteils sogar über Monate. "Bei Telefondaten dürften diese Angaben also über einen längeren Zeitraum vorhanden sein", meinte er.

Anders sei dies bei Internet-Verbindungsdaten. "Die überwiegende Zahl der Provider löscht die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Nutzer." Hier habe er sich bereits seit längerem für eine "Quick-Freeze-Plus"-Lösung ausgesprochen, sagte Schaar, also dafür, dass diese Daten ein oder zwei Wochen gepuffert werden. Die Strafverfolgungsbehörden hätten bei einem solchen Verfahren eine echte Möglichkeit, die Daten bei Bedarf einzufrieren, um sie – wenn nötig – zur Verfolgung schwerer Straftaten zu verwenden.

Insgesamt erwiesen sich viele Argumente der Vorratsdaten-Befürworter als brüchig, meinte Schaar. Die Neonazi-Mordserie eigne sich nicht als Beleg für die Vorratsdatenspeicherung. So liege beispielsweise der Polizistinnen-Mord in Heilbronn schon viel zu lange zurück. Hier hätte auch eine sechsmonatige oder sogar eine zweijährige Speicherfrist nichts genutzt. Aus der Union hatte es dagegen geheißen, die Mordserie der Zwickauer Neonazi-Zelle mit mindestens zehn Opfern belege, dass die Vorratsdatenspeicherung nötig sei. (vbr)