28C3: CCC bleibt beim klaren "Njet" zum Staatstrojaner

Der Chaos Computer Club hat nicht die Absicht, Kriterien für einen verfassungsgemäßen Einsatz einer Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung aufzuzeigen.

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CCC Quellen-TKÜ 28C3



Urteil

beiden Versionen untersuchte